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Borossi Joyner
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Betreff des Beitrags: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 6. Feb 2008 10:25 |
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Registriert: 29. Jan 2008 19:25 Beiträge: 157 Wohnort: 21244 Buchholz
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Hallo,
zum Thema Zugmaschinenzulassung würde ich gerne mal einiges klarstellen:
Diese Art der Zulassung gibt es auch weiterhin und es gibt auch keine Bestrebungen diese einzustellen. Sie gilt weiterhin für Neu- und Bestandsfahrzeuge und wird sogar noch weiterentwickelt, wie zuletzt im Frühjahr 2007.
Auch auf EU-Ebene gibt es diese Zulassungsart, die in vielen wesentlichen Teilen der deutschen Norm entspricht (wie übrigens die meisten EU Normen)
Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen, darf also keine Motorradtechnik mehr benutzen.
Die Zugmaschine (LOF) ist hier ein Ausweg. Warum aber gibt es überhaupt Buggies die schwerer sind als 400kg ?
Das hängt eben davon ab, was man damit machen will !
Zum Rumrollen auf der Strasse braucht man natürlich kein so stabiles Chassis wie für Geländefahrten. Möchte man es aber auch im Gelände mal fliegen lassen, kann es schnell teuer werden wenn das Fahrzeug (Fahrwerk, Antriebswellen, Getriebe, Rahmen) nicht dafür ausgelegt ist.
Oberhalb von 400kg - also im Zugmaschinenbereich - kann man nur noch mit PKW Technik die Zulassung bekommen, denn Zweikreisbremssystem und komplette PKW-Elektrik (also Nebelrücklicht, Sicherungskasten mit 12 Linien wie beim Auto etc..) ist ebenso vorgeschrieben wie ein Sicherheitsgurttest mit 13000 N. Bei Buggies unter 400kg wird nur mit 7000N getestet und das ist ein riesiger Unterschied. Ein Rahmen der 13000 N aushalten muss, muss nun mal deutlich stabiler und schwerer sein und da rächt es sich dann sofort, wenn man zw. Motor und Sitz nichts als Luft hat.... und der Rahmen bzw. Überrollbügel geschraubt und nicht geschweisst ist.
Getriebe und Kupplung sind dann noch ein weiteres Thema, denn als Zugmaschine muss man für die Zulassung tatsächlich was ziehen können - und zwar viel - und da raucht dann eine CVT Kupplung recht schnell ab...
Es sind technisch völlig andere Konzepte und jedes hat seine Existenzberechtigung, eben je nach Geschmack des Fahrers.
Noch ein Wort zur Leistung:
Zugmaschinen sind in Leistung und Geschwindigkeit nur durch die Fahrzeugsicherheit begrenzt, so sind also 100PS und 130km/h (gefühlt wie 180km/h) wie beim BB1600 kein Problem.
Bei einer Zugmaschine ist übrigens die Zahl der Sitze nicht begrenzt auf einen bestimmten Wert. Die Verordnung spricht nur von "Beifahrersitzen" und dass sind ja bekanntlich schonmal mehr als einer...
Gruss
Borossi Joyner
_________________ Buggy - UTV - Side-by-Side
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Stond
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 3. Aug 2008 23:34 |
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Registriert: 8. Okt 2006 14:23 Beiträge: 103 Wohnort: Kiel Buggy: Alle paar Monate ein neuer. Süchtiger
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Ich lese gerade deinen Beitrag und mache mir so meine Gedanken. Mein neuer Buggy, den ich am Dienstag anmelden möchte, wiegt 750 Kg. Heißt daß das der nicht als Buggy bzw Quat angemeldet werden kann? Der Buggy hat auch keine Anhängerkupplung, kann als auch nicht als Zugmaschine zugelassen werden. Weißt du wie so ein Teil dann zugelassen wird? Gruß Stond
_________________ Ich bin jeder Tag gleich lang , aber nicht gleich breit !!!!
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Borossi Joyner
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 07:26 |
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| Händler |
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Registriert: 29. Jan 2008 19:25 Beiträge: 157 Wohnort: 21244 Buchholz
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Stond hat geschrieben: Mein neuer Buggy wiegt 750 Kg. Heißt daß das der nicht als Buggy bzw Quat angemeldet werden kann? Der Buggy hat auch keine Anhängerkupplung, kann als auch nicht als Zugmaschine zugelassen werden. Gruß Stond Hallo Stond, ich vermute mal, dass Dein Buggy derzeit keine Papiere hat, sonst würde daraus ja hervorgehen, als was er zugelassen werden muss. Man kann bei der Zulassungsstelle nicht wählen als was man einen Buggy zulassen möchte. Bis 400kg Leergewicht kann er als Quad zugelassen werden, sofern die entsprechenden Papiere (COC) vorliegen. Ab 400kg Leergewicht geht das nicht mehr. Dann bietet sich die Zulassung als Zugmaschine an. Dies setzt jedoch eine umfangreiche Prüfung durch einen "akkreditierten Technischen Prüfdienst" also z.B. TÜV oder Dekra voraus, die unter anderem so nette Dinge wie Bremsgutachten, EMV-Messung, Gurtprüfung bzw. Chassis-Steifigkeitsmessung, Tankprüfung uvm enthält. Die Kosten hierfür sind erheblich. Hier alles aufzuzählen führt sicherlich zu weit, zu mal das auch ohne Kenntnisse über Dein Fahrzeug nicht viel Sinn macht. Vielleicht tauschen wir ja noch über PM weitere Details über das Fahrzeug aus. Gruss Borossi Joyner
_________________ Buggy - UTV - Side-by-Side
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Stond
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 07:41 |
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Registriert: 8. Okt 2006 14:23 Beiträge: 103 Wohnort: Kiel Buggy: Alle paar Monate ein neuer. Süchtiger
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Danke für die Info. Da werde ich gleich mal den Lieferanten anrufen und fragen welche Papiere dabei sind. Der Buggy soll nähmlich morgen früh geliefert werden. Gruß Stond
_________________ Ich bin jeder Tag gleich lang , aber nicht gleich breit !!!!
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Buggyrunner1
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 08:00 |
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Registriert: 28. Dez 2007 20:25 Beiträge: 4462 Wohnort: Italien / Mafiacity Buggy: Kein OXO - aber einen Saiting
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Borossi Joyner hat geschrieben: Hallo Stond, ...
Vielleicht tauschen wir ja noch über PM weitere Details über das Fahrzeug aus.
Gruss Borossi Joyner EINSPRUCH : warum muessen die fahrzeugdaten per PM ausgetauscht werden ??????? Ich denke mal das thema interessiert alle . gruss buggyrunner 1
_________________ Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, da gewinnen die anderen...
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isminaki
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 11:05 |
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Registriert: 21. Mai 2006 14:16 Beiträge: 1954 Wohnort: Bremen / Athen Buggy: Shark BCB 300
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Buggyrunner1 hat geschrieben:
EINSPRUCH : warum muessen die fahrzeugdaten per PM ausgetauscht werden ??????? Ich denke mal das thema interessiert alle .
gruss buggyrunner 1
Genau, und das ist auch der Sinn eines Forums. Bitte stellt nach erfolgreicher Zulassung die erfolgreichen Daten hier ein. Dann können andere das später auch nachlesen. Wir bemühen uns hier, die Beiträge so zu moderieren, dass man diese auch in einem Jahr oder später noch mühelos nachlesen kann. Danke und Gruss 
_________________ Lieber heimlich schlau, als unheimlich dumm!
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Stond
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 19:39 |
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Registriert: 8. Okt 2006 14:23 Beiträge: 103 Wohnort: Kiel Buggy: Alle paar Monate ein neuer. Süchtiger
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Erstmal eine schnelle Kurzinformation. Das geht wohl hauptsächlich um das Lehrgewicht. Was ich bisher gehört habe zwischen 400 und 550 kg. Da meine neue Karre 541 kg wiegen soll wird es wohl ein Buggy / Quat sein. Ich muß mich dann erstmal um die Vorteile eines Schleppers und die Bedingungen für eine Umschreibung kümmern.
Gruß Stond
_________________ Ich bin jeder Tag gleich lang , aber nicht gleich breit !!!!
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agility
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 21:06 |
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| EHRENMITGLIED |
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Registriert: 4. Mai 2006 20:51 Beiträge: 2372 Buggy: ~ PGO Bugrider 250 DS ~ ~ Shark BCB 300 ~
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Borossi Joyner hat geschrieben: ... Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen ...
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Bis 400kg Leergewicht kann er als Quad zugelassen werden, sofern die entsprechenden Papiere (COC) vorliegen. Ab 400kg Leergewicht geht das nicht mehr. ...
Gruss Borossi Joyner Hallo, mische mich hier nur ungern ein, jedoch kann man das so nicht stehen lassen. Ein Quad-Zulassung in diesem Sinne hat es zulassungstechnisch so noch nie gegeben. Vormals wurde diese nationale Fahrzeugart als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) gezeichnet und so wurden auch zugelassen. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinien in der BRD durch das KBA, gehören diese jetzt in die Klasse der L-Fahrzeuge. Diese enthält zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Richtlinie 2002/24/EG . Für einen Buggy gibt es bei den L-Fahrzeugen drei Möglichkeiten der Einstufung: - Klasse L6e (Leichtkraftfahrzeug 4-rädrig, unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen) / neu - Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) / früher VKP - Klasse L7e (4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) / früher VKG Zulassungstechnisch gibt es in der L7e Klasse einige Unterschiede, z.B. in der Anforderung an den Ladungsträger. (Mindestabmessung des Gepäckträgers) Wer es noch genau nachlesen möchte, hier zwei Links: >> KBA>> Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krad-EG-TypV)
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Fragen bitte im Forum stellen - kein kostenloser privater Support über PN!
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Stond
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Betreff des Beitrags: Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa Verfasst: 4. Aug 2008 21:36 |
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Registriert: 8. Okt 2006 14:23 Beiträge: 103 Wohnort: Kiel Buggy: Alle paar Monate ein neuer. Süchtiger
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Danke für diesen Tipp, das ist doch mal was konstruktives. Stond
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