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 Betreff des Beitrags: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 7. Apr 2007 20:05 
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Hallo Leute,

da im Forum regelmäßig von Problemen bei der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Buggies berichtet wird, will ich an dieser Stelle mal versuchen, einen Überblick zum Thema zu geben. Vieles basiert dabei auf den hilfreichen Beiträgen von bibo, agility und den anderen Experten hier im BC.

Vorab: Die ganze Sache ist ziemlich komplex, es existiert eine Vielzahl von Vorschriften, und in regelmäßigen Abständen ändert sich etwas. Das macht den Gang zur Zulassungsstelle mitunter zu einem echten Abenteuerurlaub. Ich werde versuchen, das ganze so übersichtlich wie möglich zu halten, möchte aber dennoch auch auf die Zusammenhänge eingehen (dies ist also die Stelle, wo man nochmal schnell zum Kühlschrank gehen sollte).

(1) Was sind eigentlich EEC und CoC?

EEC (European Economic Community) Type Approval = EG Typgenehmigung

... ist eine technische Prüfung, die ein Fahrzeughersteller bzw. Importeur mit seinem Fahrzeug durchlaufen muss, um dieses innerhalb der EU in den Verkehr bringen zu dürfen.

CoC (Certificate of Conformity) = Übereinstimmungsbescheinigung

... ist ein Dokument, das danach mit jedem Fahrzeug ausgeliefert wird. Hierin bescheinigt der Hersteller, dass das jeweilige Fahrzeug mit dem typgeprüften Modell übereinstimmt. Damit kann das Fahrzeug ohne jede weitere Prüfung in jedem Mitgliedsstaat der EU vom Besitzer angemeldet werden. In Deutschland werden dann auch - falls noch nicht vorhanden - die nationalen Fahrzeugpapiere erstellt.

(2) Okay. Aber wo liegen denn nun die Probleme?

CoCs sind in der Regel nicht vollständig ausgefüllt. Das kann viele Gründe haben. Es müssen z.B. an einigen Stellen nationale Bezeichnungen bzw. Schlüsselnummern eingetragen werden. Wenn dem (meist in Fernost sitzenden) Hersteller ein fachkundiger europäischer Importeur zur Seite steht, klappt das mitunter auch. Aber schau mal auf Deinem CoC unter dem Punkt 47.: Nichts eingetragen? Willkommen im Club!

(3) Warum muss das denn alles so haargenau angegeben sein?

Frage ich mich eigentlich auch (zumindest an einigen Stellen) ...

Zunächst einmal: Wie weiter oben schon geschrieben, werden anhand des CoC die nationalen Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) von der Zulassungsbehörde erstellt. Dabei müssen viele Daten vom CoC übernommen werden. Hier mal einige "neuralgische" Stellen in der Zulassungsbescheinigung Teil I:

Bild
Zulassungsbescheinigung Teil I

Speziell im unteren Bereich wird's kritisch. Die nationalen Bezeichnungen und Schlüsselnummern werden in Deutschland übrigens vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) festgelegt. Dazu gibt es einen umfangreichen Katalog mit der Bezeichnung "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern". So manche Lücke im CoC würde sich schnell und unbürokratisch mithilfe dieses Kataloges schließen lassen. Aber wie so oft im Leben ...

(4) Auf welche Felder im CoC muss ich also achten?

Da gibt es einige. Die wichtigsten sind:

Fahrzeugklasse (Punkt 0.4.):

Bild
Beispiel: CoC Punkt 0.4.

Die meisten Buggies werden als L7e-Fahrzeuge angemeldet. Diese Fahrzeugklasse wurde mit der EU-Richtlinie 2002/24 geschaffen ("RICHTLINIE 2002/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates"). Ohne diese Richtlinie wäre es höchst fraglich, ob Karts und Buggies jemals in Deutschland eine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr erhalten hätten. Gut, es gibt noch die Zulassung als Ackerschlepper (genauer: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine), aber das ist eine andere Geschichte.

Die offizielle Bezeichnung der Fahrzeugklasse L7e lautet gem. 2002/24/EG:

Zitat:
Vierrädrige Kraftfahrzeuge [...] mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (Klasse L7e) (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW. Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L5e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist.


Wenn Dein Buggy als L7e-Fahrzeug zugelassen werden soll, dann muss das auch unter Punkt 0.4. im CoC so eingetragen sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält dann die folgenden Einträge (gem. "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern"):

Code:
1. Fahrzeuge der Klasse L - Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte 4-rädrige Kraftfahrzeuge - (s. Richtlinie 2002/24/EG)

+--------+--------+--------------------------+------------------+
| Feld J | Feld 4 |Feld 5, 1. Zeile          | Feld 5, 2. Zeile |
+--------+--------+--------------------------+------------------+
| L7e    |   -    |4rädr.Fz.b. 400 o. 550 kg |                  |
+--------+--------+--------------------------+------------------+


Abgasemissionen (Punkt 46.):

Bild
Beispiel: CoC Punkte 46. und 47.

Ab hier wird's interessant. Hoffentlich ist in Deinem CoC der Punkt 46. vollständig ausgefüllt (so wie in obigem Beispiel). Im "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" (ebenfalls vom KBA) steht bezüglich der Übertragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I:

Zitat:
Feld V.9: Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
Es ist die sich auf das Fahrzeug beziehende EU-Richtlinie aus dem CoC bzw. aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten wie folgt zu übernehmen: Grundrichtlinie und danach die Folgerichtlinie (z. B.: 70/220*2001/1B). Wenn eine Angabe nicht besteht, ist ein Strich ( - ) einzutragen.


Mit den angenommenen Daten aus dem Beispiel-CoC würde also in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen:

Code:
+---------------+
| Feld V.9      |
+---------------+
| 97/24*2003/77 |
+---------------+


Nationale Schlüsselnummer (Punkt 47.):

Nun zum traurigsten Kapitel des CoC, dem Punkt 47. Die Angaben, die hier stehen (sollten), wandern in die Felder 14 und 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Nur - die Wahrscheinlichkeit, dass hier überhaupt etwas drinsteht, gleicht der einer Ablehnung einer Diätenerhöhung durch den Deutschen Bundestag. Ärger auf der Zulassungsstelle ist damit eigentlich schon vorprogrammiert. Obwohl ... gab es da nicht diesen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" speziell für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle?

Zitat:
Feld (14): Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Anzuwenden ist das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" in der jeweils gültigen Fassung. [...] Bei Übernahme der Daten aus dem CoC ist die Angabe aus der (ggf.) unter Nummer 47 eingetragenen Schlüsselnummer abzuleiten. Ist für die Fahrzeugklasse eine Emissionsklasse einzutragen, der Wert jedoch unbekannt, ist unabhängig von der Fahrzeugklasse "EMISSIONSKL.NICHT BEK." und in Feld (14.1) 0088 einzutragen [...].


Zitat:
Feld (14.1): Code zu V.9 oder (14) - zur Emissionsklasse -
Anzuwenden ist das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" in der jeweils gültigen Fassung. [...] Im CoC ist der Code zu V.9 bzw. Feld (14) ggf. unter Nummer 47. eingetragen.


Schnell im "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" nachgeschaut (sollte auch auf jeder Zulassungsstelle vorhanden sein):

Code:
I Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L (Kleinkrafträder, Krafträder u. 3- und leichte 4-rädrige Kraftfahrzeuge):

Ic Kraftfahrzeuge der Klassen L5e und L7e; national: 3- und leichte 4-rädrige Kraftfahrzeuge (FZA-Schl.Nr. 26)

+-----------+------------------------+
| Feld 14.1 | Feld 14                |
+-----------+------------------------+
| 0309      | 2002/51;A:FZM.3-4RAED. |
+-----------+------------------------+


Damit wäre eigentlich alles beisammen, was zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich ist. Auch ohne den entsprechenden Eintrag im CoC unter Punkt 47.!

Wer nichts auslassen will, schaut halt nochmal nach, was denn in der aufgeführten Richtlinie 2002/51 steht. Der volle Titel dieser Richtlinie lautet "RICHTLINIE 2002/51/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Juli 2002 zur Verminderung der Schadstoffemissionen von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 97/24/EG". Dort ist nachzulesen, welche Abgasgrenzwerte L7e-Fahrzeuge einzuhalten haben:

Bild
Auszug aus der 2002/51/EG (Tabelle 2.2.1.1.5.)

Für Buggies gilt die vorletzte Zeile A mit Fremdzündungsmotor (FZM). Ein Hinweis darauf findet sich übrigens auch im Beispiel-CoC oben unter Punkt 46. Dort stehen auch die Emissionswerte des Buggies. Mit den Grenzwerten vergleichen - passt!

Übrigens: Die zum 01.01.2006 in Kraft getretene Verschärfung der Abgasgrenzwerte (siehe Zeile B in der Tabelle 2.2.1.1.5.) gilt nur für Motorräder, nicht für Buggies!

Schlüsselnummer zur Hersteller-Kurzbezeichnung (kein Pflichteintrag im CoC, der Vollständigkeit halber trotzdem hier aufgeführt):

Die Hersteller-Kurzbezeichnung und der Schlüssel dazu (Felder 2. und 2.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) werden vom KBA vergeben. Dass nahezu sämtliche Buggyhersteller nicht im Herstellerverzeichnis des KBA gelistet sind, spielt dabei zumindest hinsichtlich der Angabe der Kurzbezeichnung noch keine Rolle: Hier wird einfach der verantwortliche Hersteller lt. Fabrikschild eingetragen. Bei der zugehörigen Schlüsselnummer allerdings finden sich mitunter hochkreative Einträge in den Fahrzeugpapieren. Da weist sich ein Buggy dann schon mal als Anhänger aus. Auch hier hilft der "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II":

Zitat:
Feld (2.1): Code zu (2) - zur Hersteller-Kurzbezeichnung -
Es ist die vom KBA lt. Herstellerverzeichnis zugeteilte Schlüsselnummer zur Hersteller-Kurzbezeichnung zu Feld (2) einzutragen. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt das Herstellerverzeichnis zur Verfügung. Sind vom KBA keine Schlüsselnummern zugeteilt, ist wie folgt zu verfahren: bei Kraftfahrzeugen
- mit WMI (Welthersteller-Schlüssel-Nr.) = 0901
- ohne WMI = 0900


Nahezu jeder professionelle Fahrzeughersteller verfügt über einen WMI (World Manufacturer Identifier). In der Regel sind dies die ersten drei Ziffern der FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, früher: Fahrgestellnummer). Bei chinesischen Herstellern beginnen diese mit einem "L". Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I wäre dann:

Code:
+----------+
| Feld 2.1 |
+----------+
| 0901     |
+----------+


(5) Klasse, dann geht es ja doch mit lückenhaftem CoC!

Nun ja ... versuch halt mal Dein Glück. Vielleicht klappt's ja, vielleicht aber auch nicht. Manchmal hilft auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung eines baugleichen Fahrzeugs (dann meist ausgestellt von einer kooperativen Zulassungsstelle). Schlimmstenfalls musst Du Deinen Buggy beim TÜV vorführen. Das kostet Zeit, Geld, Nerven ... aber leider gibt es da den Artikel 22 in der Richtlinie 2002/24/EG. Dort steht:

Zitat:
Bis zur Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Systeme zur amtlichen Zulassung und Besteuerung der von dieser Richtlinie erfassten Fahrzeuge können die Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der amtlichen Zulassung und Besteuerung in ihrem Hoheitsgebiet einzelstaatliche Codesysteme anwenden. Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass die Übereinstimmungsbescheinigung durch die nationale Codenummer ergänzt wird.


Willkommen in der europäischen Realität.

Keep :D,

Chris

(c) 2007 Chris & buggy-club.de

[Edit Chris, 08.04.2007: Abschnitt zur Herstellerkurzbezeichnung ergänzt]

[Edit Chris, 19.01.2008: Grafikreferenzen umgestellt]

_________________
BCB 300


Zuletzt geändert von Chris am 19. Jan 2008 13:35, insgesamt 2-mal geändert.

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 Beitrag Verfasst: 7. Apr 2007 20:15 
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Bei Problemen mit der Zulassungsstelle einfach das folgende Dokument des Kraftfahrtbundesamtes ausdrucken und dem Sachbearbeiter als "Gute Nacht" Lektüre überlassen:
Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Stand: 15.09.2005)
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... tfaden.pdf

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Infos, Bilder und Videos zum DAZON RAIDER EXTREME 1100D
unter www.power-buggy.de ...


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 Beitrag Verfasst: 7. Apr 2007 23:13 
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@ Chris: :clap:

- ein trockenes und komplexes Thema, verständlich, einfach und unterhaltsam zu lesen dargestellt!

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- Beitrag auf "Wichtig" gesetzt, da viele zum Saison-Start bei der Zulassung Ihrer Buggy Neuerwerbungen, dieses Problem ereilen wird!

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 9. Mär 2010 23:53 
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hi @ all,

so bin mal wieder einen Schritt weiter.

Habe heute von meinem Versicherungsvertreter endlich (nach fast einem Monat) erfahren was der oxo (nur als Beispiel, weil ich von Axxxxxbxxxxx ein CoC von diesem Buggy in Kopie bekommen hab) kostet.
Also der Buggy wird als Quad eingestuft und kostet Haftpflicht 102,97 € bei einer Versicherung mit drei Buchstaben aus Coburg :kratz: und fang mit 100 % an.
So das war das eine.
Nun meine Fragen :nachdenklich:
Wird der Ness dann genauso eingestuft??? Und bekomm ich vom mirko dann auch so ein CoC oder ist das dann eine "richtige" Betriebserlaubnis oder so was????
Und wenn ich mir einen Buggy kaufe was muss ich dann als erstes machen?
Versicherung (Deckungskarte) => Zulassungsstelle => TÜV ODER ???
Aber wie bekomm ich das Teil zum TÜV? Darf ja nicht fahren oder?
Und kann es passieren, dass wenn ich einen neuen Buggy bei Axxxxxbxxxx kaufe der nicht durch den TÜV kommt?
Wenn ich bei mirko kaufe macht er dass ja oder???

Viel Fragen :crazy:

Ich hoffe auf noch mehr antworten

Danke

euer Balu

PS: der hoffentlich bald FAHREN kann (Wens interessiert, momentan seht es 65 % :35 % dass ich mir den Ness kaufe)

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siege wenn du kannst verliere wenn du musst aber kapituliere nie!


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 10. Mär 2010 09:05 
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Wohnort: 93413 Cham
Buggy: PGO Bugracer 500
Zum TÜV solltest Du gar nicht müssen wenn alle Papiere zur Zulassung komplett sind:

- COC mit allen technischen Daten
- Bestätigung zur Emisionsschlüsselnummer
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Rechnung mit ausgewiesener Mwst.

Gruß
Walter

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www.Buggycity.eu - der Buggyshop


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 10. Mär 2010 09:08 
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Buggy: PGO Bugrider250 :: Kinroad/Suzuki 800 :: Kasea 150
Ich weiß ja nicht, ob Du das Ding mit LOF kaufst.

Dann sieht es wieder leicht anders aus. und es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder Mirko lässt schon den Brief vorher anfertigen oder aber er gibt Dir ein TÜV/Dekra Gutachten mit, welches Du dann mit zum Straßenverkehrsamt nimmst.


Zum TÜV musst Du selbst aber in allen Fällen nicht... nur zum Straßenverkehrsamt.

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Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 10. Mär 2010 21:18 
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Motorquäler
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wow

ich bin echt erstaunt wie schnell man hier antworten bekommt.
Echt der Wahnsinn.

Danke an euch beiden.

Balu

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 11. Mär 2010 19:41 
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Motorquäler
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Registriert: 20. Feb 2010 00:50
Beiträge: 139
Wohnort: Oberhaid, Bamberg, Oberfranken
Hi ich nochmal,

hab heute das schriftliche Angebot von meiner Versicherung bekommen.

Jetzt steht da drin:
Fahrzeugart: Quad :nachdenklich:
Hersteller-Schlüssel-Nr.: 0900 :nachdenklich:
Typ-Schlüssel-Nr.: 000 :nachdenklich:
Leistung in KW: 15 :thumbup:
Hubraum ccm: 500 :thumbup:

Meine Fragen:
Wenn da Quad drinnen steht? Bekomm ich dann bei der Zulassungsstelle nur ein Nummernschild? Ich brauch ja zwei oder?
Und warum steht in dem Angebot nichts von L7e?
Ich hab das CoC meinem Versicherungsvertreter zu gemailt und wir haben uns sogar noch einmal darüber unterhalten? :lehrer:

Schon im Vorraus vielen Dank für eure Antworten.

Balu

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 11. Mär 2010 19:55 
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Rasanter Raser
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Wohnort: Mühlacker
Buggy: Kinroad 800, Bandit 1200
Balu hat geschrieben:
Meine Fragen:
Wenn da Quad drinnen steht? Bekomm ich dann bei der Zulassungsstelle nur ein Nummernschild? Ich brauch ja zwei oder?


Kein Problem. Quads brauchen auch zwei Nummernschilder. Aber was hat das mit der Versicherungsbescheinigung zu tun? Zulassung != Versicherung.

Balu hat geschrieben:
Und warum steht in dem Angebot nichts von L7e?
Ich hab das CoC meinem Versicherungsvertreter zu gemailt und wir haben uns sogar noch einmal darüber unterhalten? :lehrer:


Quads werden auch als L7e zugelassen. Die meisten Versicherungen stufen Buggys und Quads als gleiche Fahrzeuggruppe ein.

_________________
perl -e'map{print pack c,($|++?1:13)+ord,select$,,$,,$,,$|}split//,ESEL.$/'


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 11. Mär 2010 20:37 
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Rasanter Raser
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Wohnort: kleines Kaff bei Halle/S.
Buggy: 1300er NeSS
Balu hat geschrieben:
Also der Buggy wird als Quad eingestuft und kostet Haftpflicht 102,97 € bei einer Versicherung mit drei Buchstaben aus Coburg :kratz: und fang mit 100 % an.
So das war das eine.
Nun meine Fragen :nachdenklich:
Wird der Ness dann genauso eingestuft??? Und bekomm ich vom mirko dann auch so ein CoC oder ist das dann eine "richtige" Betriebserlaubnis oder so was????

PS: der hoffentlich bald FAHREN kann (Wens interessiert, momentan seht es 65 % :35 % dass ich mir den Ness kaufe)


Beim Ness ist das genau das Selbe. Du bekommst neben den üblichen Papieren (CoC etc.) auch noch die Tüv-Prüfberichte für den 1300er Motoreinbau, Auspuffänderungen, etc.
Zur Zulassungsstelle gehen und einfach anmelden. Ist genau wie bei jedem anderen Buggy.
Auch versicherungsmässig , da auch der Ness nur 15kw hat (L7e).
Steuerlich natürlich mehr, weil 1300 ccm, aber das sind (zur Zeit, hoffe es bleibt so) ja nur Peanuts.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 11. Mär 2010 21:22 
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Motorquäler
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Beiträge: 139
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:bc: einfach spitze :thumbup:

Danke auch an euch beiden.

So jetzt wäre das mit der Versicherung und Zulassung auch endlich geklärt.

Jetzt muss ich nur noch Probefahren!!!! Ich hoffe das dauert nicht mehr so lange.

Balu

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 13. Mär 2010 13:29 
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Rasanter Raser
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Registriert: 17. Sep 2008 20:42
Beiträge: 438
Wohnort: kleines Kaff bei Halle/S.
Buggy: 1300er NeSS
Balu hat geschrieben:
Jetzt muss ich nur noch Probefahren!!!! Ich hoffe das dauert nicht mehr so lange.


Besuch doch einfach mal Ness, ist von Oberfranken doch nur ne Stunde die A9 hoch....
Wenn du vorher anrufst sollte das auch am Wochenende mal klappen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 13. Mär 2010 14:44 
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Motorquäler
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Beiträge: 139
Wohnort: Oberhaid, Bamberg, Oberfranken
Ja ich weiß hab schon mal mit´m Mirko telefoniert
und auch mit Ihm per E-Mail Kontakt.

Will aber erst bei Axxxxbxxxx den oxo Probefahren, dass wenn der mir nicht gefällt und ich beim Mirko bin dann auch gelich Nägel mit Köpfen machen kann.
Ohne ein Schlechtes Gewissen haben zu müssen nicht alles versucht, probiert und getestet zu haben.

Bin da denk ich schon ein wenig schwierig :bonk: :bonk: :bonk:

Balu

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungshürden - EEC/CoC/Schlüsselnummern
 Beitrag Verfasst: 13. Mär 2010 16:18 
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Buggy: Saiting 250F
Balu hat geschrieben:
Bin da denk ich schon ein wenig schwierig :bonk: :bonk: :bonk:

Balu


Ganz im Gegenteil- du machst es vollkommen richtig :thumbup: Erstmal ausgiebig belesen, Probefahrten machen und erst dann kaufen- viele kaufen erst, und machen sich dann kundig :bonk: wenn sie gemerkt haben was sie da für nen Schrott gekauft haben :evil:

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