

Gruß Roland
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ro-stefan hat geschrieben: Laut TüV muß ein Fahrzeug mit 4 Räder schneller als 60 Km/h fährt und nach 1991 zugelassen ist eine od. zwei Nebelschlußleuchten haben.
nixi hat geschrieben: . Gut ....ok.... er macht sich dann etwas zum Ei aber da musser durch.
achimhp hat geschrieben:... gib Ihm meine Telefonnummer, ich habe diese Woche noch einen kostenfreien, telefonischen Lehrgang zu L7e Fahrzeugen anzubieten.
ro-stefan hat geschrieben:Hallo,
den TÜV Aufkleber für weitere 2 Jahre habe ich auch ohne Nebelschlußleuchte jetzt bekommen und kann weiter![]()
Grüsse aus Wörth
Roland
SmiE hat geschrieben:Servus...
War heute mal wieder beim TÜV und jetzt brauch ich auf einmal eine Nebelschlussleuchte! Kein TÜV bekommen dadurch! Hab einen pgo bugracer 250 DS buggy. Was fuer ein Gesetzestext ist das wo das drin steht das ich keins brauch? Link wäre super :-)
MFG smie
bartho hat geschrieben:Also ich wüsste was ich machen würde- den Weg des geringsten Widerstandes gehen....
buggycity hat geschrieben:Zwei Möglichkeiten, da das Abblendlicht ja geht ist Strom da, also entweder Birne defekt oder der Lichtschalter. Allerdings unwarscheinlich daß beide Birnen gleichzeitig aufgeben.
Gruß
Walter
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