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F-Kart 170 Gurt/Helmpflicht/Betriebserlaubnis

Verfasst: 14. Sep 2014 16:37
von Nico
Tach zusammen,

hab vor mir ein F-Kart 170 zuzulegen und wollte dann einen Gurt nachrüsten.
Im Internet bin ich auf einige Antworten zu dem Thema gestoßen...die einen sagen, dass durch das Anbringen eines Gurtes die Betriebserlaubnis erlischt. Die anderen sagen, dass es kein Problem sei und man mit Gurt auch ohne Helm fahren dürfe.
Im Gesetzt steht folgendes:
§ 21a StVO (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Demnach müsste es an sich erlaubt sein auch ohne Helm zu fahren oder?
Wie sieht es dann noch mit der Betriebserlaubnis aus? Es kann doch nicht sein, dass wenn man sicherer fahren möchte die Betriebserlaubnis erlischt?

Vielen Dank im Voraus!!

Re: F-Kart 170 Gurt/Helmpflicht/Betriebserlaubnis

Verfasst: 14. Sep 2014 16:59
von bartho
Hat das Kart serienmäßige Befestigungspunkte für Gurte-nein.
Also musst du welche am Rahmen nachrüsten- da du aber nicht einfach mal so am Rahmen rum basteln darfst, erlischt i.d.R. die Betriebserlaubnis.
Und mal ganz ehrlich- ich würde ein Kart nie ohne Helm fahren.......

Re: F-Kart 170 Gurt/Helmpflicht/Betriebserlaubnis

Verfasst: 14. Sep 2014 19:48
von schrauber
Meines Wissens hat das Kart Gurtpunkte. Müsste ich morgen schauen.
Aber die sind eben nicht geprüft...

Re: F-Kart 170 Gurt/Helmpflicht/Betriebserlaubnis

Verfasst: 14. Sep 2014 21:37
von Ragelor
bartho hat geschrieben:Und mal ganz ehrlich- ich würde ein Kart nie ohne Helm fahren.......
Das F-Kart fährt doch gar nicht so schnell :pfeif: bin auch oft ohne Helm unterwegs...


Das Kart hat Anbringungspunkte für Gurte, die sind aber wohl in der EU nicht homologiert worden, entsprechend kann man den Gurt nicht einfach so nachrüsten...
... in der Praxis sieht das aber so aus, dass weder der Tüv noch die Rennleitung auf der Strasse Ahnung vom Kart haben: bisher hat mich jeder Polizist fahren lassen, wenn ich 21a zitiert und ihm den Gurt gezeigt habe.
Natürlich geh ich beim Tüv auf Nummer sicher, da sind keine Gurte dran und ich hab nen Helm auf dem Kopf :baeh: ... aber die Prüfer stehen ratlos vor dem Kart, drehen dann ne Runde um die Bremsen zu testen, gucken sich die Beleuchtung an, schimpfen mich aus, weils viel zu gefährlich ist und kleben dann die Plakette :megagrins: ich geh davon aus, dass die auch beim Gurt nichts sagen würden, wenn denen nichtmal das Tuning auffällt :unschuldig:

Re: F-Kart 170 Gurt/Helmpflicht/Betriebserlaubnis

Verfasst: 23. Mär 2017 15:49
von herold
Hallo zusammen wegen der Frage Helm und Gurt
ja oder nein?
Laut der DEKRA Osnabrück heißt es so den Helm brauch man immer dann wenn ein Fahrzeug kein überrollbügel oder Dach hat das den Kopf bei einem Unfall - überschlag schützt ,
Den Gürtel darf man nur anbringen wenn es makierungen oder haltepunkte am Fahrzeug gibt.
Beim F Karte 170. Gibst keine.
Würde aber auch immer einen Helm tragen ,
hatte schon einen gut 6 cm Grossen Stein bei 50 kmh gegen das Wesier bekommen.
Will mir gar nicht ausmalen was hätte passieren können.