Hallo Martin,
www.power-buggy.de hat geschrieben:Wobei für mich immer noch die Frage offen ist, ob bei den Buggys Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind...
Darauf habe ich bis jetzt keine abschließende (belastbare) Antwort gefunden...
Ich versuch das mal ein wenig zusammenzutragen ....... :bonk:
Da braucht man viel Zeit und gute Augen........
Sollten meine Recherchen nicht 100 %-tig richtig sein, möchte ich euch bitten, mich zu berichtigen !!!!!
So und nun geht es los :
Nach
§ 35a StVZO Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
Da steht in Absatz 2 :
§ 35 a StVZO Abs. 2 hat geschrieben:
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Hier heißt es, dass die Fahrzeuge mit
Sitzen ausgerüstet sein müssen.
Dann geht es weiter mit dem Absatz 3:
§ 35 a StVZO Abs. 3 hat geschrieben:
(3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Hier steht, dass die Kraftfahrzeuge mit
Verankerungen für Sicherheitsgurte ausgerüstet sein müssen.
Dann gehen wir weiter zum Absatz 4 :
§ 35 a StVZO Abs. 4 hat geschrieben:
(4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechend.
Diese Fahrzeuge müssen also mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein !!!
Und hier kommt jetzt ein wichtiger Satz im Absatz 5:
§ 35 a StVZO Abs. 5 hat geschrieben:
5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend.
Dies ist ein ganz wichtiger Satz, da unsere Buggies diesen Kraftfahrzeugen den Baumerkmalen entsprechen !!!!!
Wir haben eben Sitze wie in einem PKW und nicht eine Sitzbank ( Quad ) wie beim Motorrad.
Aber es geht ja noch weiter....
Im Absatz 11 dieser Vorschrift steht :
§ 35 a StVZO Abs. 11 hat geschrieben:
(11) Abweichend von den Absätzen 2 bis 5 gelten für Verankerungen der Sicherheitsgurte und Sicherheitsgurte von dreirädrigen oder vierrädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.
Hier wird auf den § 30a Abs. 3 verwiesen in dem die EU-Richtlinie 2002/24/EG angeführt ist, nach der unsere Buggies zugelassen sind:
§ 30a Abs. 3 hat geschrieben:
(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.
In diesem Paragraphen steht ja nun wirklich nicht viel drin, aber wenn man jetzt die Anlage zu dem ganzen Wust einmal aufruft, findet man Verordnungen und Anlagen zu Hauf !!!
Und hier kommen wir nun zu den immer aufgeführten Anlagen :
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anhang_173.html
Da steht dann unter § 35 a Abs. 11, dass die
Richtlinie 97/24/EG Kapitel 11 Anhang I bis VI und VI gelten !!!
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 27:DE:HTML
So und in dieser Richtlinie steht nun wieder was zu unseren Fahrzeugen.
Richtlinie 97/24/EG Kapitel 11 hat geschrieben:
"Verankerungen der Sicherheitsgurte und Sicherheitsgurte von dreirädrigen Kleinkrafträdern, Dreirad- Und Vierradfahrzeugen"
2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
2.1. Sind Verankerungen für Sicherheitsgurte vorhanden, so müssen sie den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen.
2.1.1. Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträdern, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen müssen an allen Sitzen mit Verankerungen für Sicherheitsgurte ausgestattet sein.
2.1.1.1. Verankerungen für Dreipunktgurte sind an allen Sitzen vorzusehen, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Es ist eine Rückenlehne vorhanden oder eine Stütze, die hilft, den Rückenneigungswinkel der Prüfpuppe zu bestimmen und die als Rückenlehne betrachtet werden kann.
- Hinter dem H-Punkt befindet sich in einem Abstand von mehr als 450 mm von der durch den H-Punkt gehenden senkrechten Ebene ein längs oder quer verlaufendes Teil der Fahrzeugstruktur.
Somit steht da schon einmal, dass entsprechende Verankerungen vorhanden sein müssen !!!!!
Weiterhin findet man in dieser Vorschrift einen Hinweis, wie unsere Fahrzeuge bewertet werden !!
Da heißt in der Anlage II :
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung bestimmt sind, gelten die Vorschriften der Richtlinie 74/483/EWG [1] über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (der Klasse M1)
In Anbetracht der vielfältigen Formen und Bauarten dieser Fahrzeuge kann die Typgenehmigungsbehörde oder der technische Dienst jedoch im Einvernehmen mit dem Fahrzeughersteller und unter Zugrundelegung des ungünstigsten Falles nach eigenem Ermessen entweder die Vorschriften dieses Anhangs oder die des Anhangs I auf das gesamte Fahrzeug oder einen Teil davon anwenden.
Diese Bestimmung gilt auch für die nachstehend aufgeführten Vorschriften für dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und andere vierrädrige Kraftfahrzeuge.
In diesem Text steht "übersetzt", dass unsere Buggies von Abmaßen her einem PKW ( Klasse M1 ) gleichzusetzen sind !!!!
Und nun haben wir schon wieder den Sprung zur StVZO, wo in § 35 a StVZO Abs. 2, wo von Personenkraftwagen ( Fahrzeuge der Klasse M1 ) gesprochen wird.
Somit müssen die Buggies mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein !!!!!!
Bestimmt steht in den EU Richtlinien auch noch etwas über Sicherheitsgurte bei Vierradfahrzeugen, aber das hab ich leider nicht gefunden !!!
Ist doch gar nicht sooooo schwer !!!!
Wie gesagt, die Recherche und Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen !!!!!!
Gruß
bibo