Ist ein Truck-Horn am Buggy erlaubt?

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Ist ein Truck-Horn am Buggy erlaubt?

Beitrag von MonsterXL »

Hallo,

bin momentan am überlegen mir ein oder mehrere Truck-hörner bzw. eine fanfare an den bug zu machen
kann man ja zb. auf den überrollbügel oder zwischen den arbeitsscheinwerfern montieren

mehrklangfanfaren oder welche mit melodien sind ja verboten....

kann man jetzt alles was im endeffekt einen gleichbleibenden ton erzeugt verbauen, auch wenn man es vielleicht eintragen lassen muss oder gibts da noch mehr probleme??


Peter
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Re: Truck-Horn - erlaubt??

Beitrag von bibo »

Hallo,

viele Hörner gibt es mit ABE oder E - Nummer.

Hier der Gesetzestext :
§ 55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen hat geschrieben:

Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist.


Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen.


Wenn das eingehalten wird, gibt es keine Probleme.

Andere wirst du auch nicht eingetragen bekommen !!

Gruß

bibo
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Re: Truck-Horn - erlaubt??

Beitrag von www.power-buggy.de »

§55 StVZO
...
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
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Re: Truck-Horn - erlaubt??

Beitrag von MonsterXL »

Hallo,

danke schonmal

heißt das aber auch dass ich da auf die menge der "schallquellen" achten muss ...

d.h. "Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle..."

da könnt man sich ja reindenken ... wenn ich mehrere "schallquellen" anbringe an verschiedenen stellen am fahrzeug zählen die einzeln ....


Peter
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Re: Truck-Horn - erlaubt??

Beitrag von bibo »

Hallo,

ich zitiere einfach den Absatz 1 :
Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann.
Zum selber Nachlesen .

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__55.html

Gruß

bibo
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Re: Truck-Horn - erlaubt??

Beitrag von MonsterXL »

Hallo,

ich glaub dann hat sich damit alles geklärt :bonk:

danke nochmal


Peter
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