Allgemeines zu Buggies, neue Buggy Modelle, welchen Buggy kaufen, Zubehör usw. Auch für Buggy-Modelle gedacht, die kein eigenes Unterforum haben.
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Was ich hier wirklich nicht verstehe ist,
das man einen 150ziger Pgo nicht drosseln kann/darf.
Beim Bike geht sowas doch auch.
Also Händler wo liegt das Prob?.
Ich bin wie ich bin !
Die Einen kennen mich,
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(Dr. Konrad Adenauer)
Moin Pinki
Hier und da liest man schonmal das 50ccm Pgo gesucht werden.
Diese aber wohl kaum zubekommen sind.
Darum meine Frage.
Obwohl ich immer noch nicht verstehe,
warum ein 50ccm Zylinder alleine nicht funzt.
Bitte nicht schimpfen lieber Walter,
ist eben nicht so mein Fachgebiet.
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(Dr. Konrad Adenauer)
Jaja, das hab ich gestern auch gelesen.
Aber warum???
Ich meine einen größten Motor einbauen verstehe ich ja.
Zumal ein 150ccm Motor jetzt auch nicht das unheimliche Muskelpaket ist.
Aber warum baut man einen kleineren ein?
Wahre Freunde sitzen im Knast neben dir und sagen: "Geile Aktion..."
Onkel Pinki hat geschrieben:Jaja, das hab ich gestern auch gelesen.
Aber warum???
Ich meine einen größten Motor einbauen verstehe ich ja.
Zumal ein 150ccm Motor jetzt auch nicht das unheimliche Muskelpaket ist.
Aber warum baut man einen kleineren ein?
Weil dann zb ein 16 jähriger mit geeignetem Führerschein legal damit auf Deutschlands Strassen rumheitzen darf.
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Der zielte ab auf den Führerschein Klasse-S, den man ab 16 Jahre erwerben kann.
Dieser Bug wurde aber wenig später wieder aus dem Programm genommen, weil kaum Nachfrage da war.
Die Klasse-S gibt es aber nach wie vor.
Hier die Voraussetzungen für solch ein Klasse-S Fahrzeug:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein