Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Allroundbuggy mit Jeep-Optik, wahlweise auch mit Allrad
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

:wand: fang du jetzt nicht auch schon wieder an - wir haben das im anderen thread gerade abgehackt ! (...nicht bös gemeint :-)
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bartho
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von bartho »

War nicht als "anfangen" gedacht und auch nicht böse gemeint , einfach nur als Tip da mal seine Guckerchen drauf zu richten- weil ihr euch eigentlich wegen unwesentlichen Sachen behakt und mich gerade die VA ein wenig interessiert :wink:
Reden ist silber- Schrauben ist gold
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

scho OK ... das erwähnte achim schon als er davon sprach, nur er ging nicht ins detail ein...
..bringat aber bei mir jetzt auch nix mehr :wink:
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bartho
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von bartho »

Iss eigentlich auch egal - jeder China-Buggy ist erst mal ne Baustelle. Und wenn du ganz :bonk: bist- so wie ich, kaufst du dir nen anderen, wenn du den ersten richtig fertig hast.
Reden ist silber- Schrauben ist gold
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

also laut Bestätigung und deutsches Recht hab ich ja 24 Mon.Garantie was das auch auch immer bei einem China-Buggy bedeuten mag (hab ich mir sagen lassen); aber ich denke die werden sich sicher freuen wenn was ist, ständig was machen zu müssen und die werden genauso lehrgeld bezahlen wie ich auch...

...wo ich mehr mehr gedanken mache ist die Zeit die das Teil dann steht bis das ET da ist....

...aber egal...da will ich jetzt nicht drüber nachdenken weil das da jetzt eh nix bringt in dem moment...

gut nacht!
joe
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Hermann
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von Hermann »

EnGedi hat geschrieben:also laut Bestätigung und deutsches Recht hab ich ja 24 Mon.Garantie...
Hi,

wo steht denn so etwas, so weit mir bekannt gibt es laut Gesetz 24 Monate Gewährleistung und dabei liegt nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer, macht also 6 Monate Gewährleistung.

Zu Garantie und Gewährleistung gibt es reichlich zu lesen, hier im Buggy-Club und auch im Internet.

Gruß, Hermann
Schneller laufen hilft nicht wenn man in die falsche Richtung läuft.
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

ja sorry - natürlich 24 Mon. Gewährleistung!!!
Joschi74

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von Joschi74 »

EnGedi hat geschrieben:ja sorry - natürlich 24 Mon. Gewährleistung!!!
also 6 Monate, danach hast Du eh keine Chance mehr
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

Aja!?
hab zwar hier schon mal unter dem Stichwort Gewährleistung geschaut aber den ultimativen Link habe ich noch nicht dazu gefunden...

würde mich freuen wenn ihr mir hier mal ein paar inertessante/gute Links posten könntet wo ich mich mal dazu etwas besser einlesen könnte...

Danke schon mal im Vorraus
joe
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rainer
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von rainer »

Glaube beim Pgo gibts noch eine Max Laufleistung von 5000 km. :mrgreen:
Da weis Hermann besser drüber bescheid. :roll:
Ich bin wie ich bin !
Die Einen kennen mich,
Die Anderen können mich!
(Dr. Konrad Adenauer)
Joschi74

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von Joschi74 »

klar...hab mal was runtergepinnt vor einiger zeit...

GARANTIE - GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

in deutschland gibt es eine vom gesetzt festgelegte gewährleistung auf produkte. diese gewährleistung unterscheidet sich von einer garantie die immer der hersteller oder händler übernimmt. die garantie ist in diesem fall der leistungsumfang, zeitlich oder inhaltlich bezogen auf die leistungen, der über die gesetzliche gewährleistung hinausgeht.

wir behandeln hier jetzt nur die gesetzliche gewährleistung, die eine privatperson hat, wenn sie bei einem händler oder einer anderen privatperson eine neue oder gebrauchte ware kauft.

wenn eine privatperson bei einem händler eine neue ware kauft hat sie grundsätzlich und unausweichlich 2 jahre gesetzliche gewährleistung. egal ob es ein offizielles oder graufahrzeug ist. der gewährleistungsanspruch besteht gegenüber dem händler wo das fahrzeug gekauft wurde (!)

innerhalb der ersten 6 monate ab auslieferung besteht die sogenannte beweislastumkehr. das heisst, wenn in dieser zeit ein mangel auftritt, geht das gesetz davon aus das dieser bereits ab kauf vorlag. der händler muss in die gewährleistung eintreten. das gesetz kennt übrigends keine verschleißteile (!) es gibt nur die möglichkeit das diese vermutung mit der art des mangels unvereinbar ist (man war auf der crosspiste und der dämpfer ist durch die halterung geschlagen bei einem 50 meter jump ) logo gelle, das war dann mutwillig...

nach den ersten sechs monaten bis zur dauer von 2 jahren ab auslieferung besteht ebenfalls die gesetzliche gewährleistung bei neuware. allerdings ist dann der kunde beweispflichtig. heisst, wenn z.b. nach 1 jahr etwas kaputt geht, müsst ihr beweisen, dass es sich um einen mangel an der technik z.b. handelt. ist nicht einfach, logo, aber ein guter händler arbeit in diesem fall mit euch zusammen. aus dem einfachen grund, das er seinerseits wiederrum seine kosten an den hersteller weitergeben kann in diesem fall.

beim gebrauchtgüterkauf (gebrauchtfahrzeug) gelten eigentlich die selben vorschriften, jedoch kann der händler die gesetzliche gewährleistung auf das minimum von 1 jahr begrenzen. nichts desto trotz gilt auch hier in den ersten 6 monaten die beweislastumkehr zugunsten des kunden.

alles was wie gesagt darüber hinausgeht an leistungen, ist eine garantie. dabei ist es egal, ob dies den zeitlichen rahmen, oder den leistungsrahmen oder beides zusammen betrifft.

das war hoffentlich nicht ganz so schwer, ich stelle es nochmals eben zusammen...

kauf privatmann bei händler -> ja

neuware -> ja -> 2 jahre gesetzliche gewährleistung
gebrauchte ware -> ja -> mindestens 1 jahr gestzliche gewährleistung, wenn keine regelung im vertrag ebenfalls 2 jahre

mangel innnerhalb der ersten 6 monate -> ja -> vermutung das der mangel von anfang an bestand, folge gewährleistungsanspruch gegen den händler, es sei denn das mangel so unvereinbar mit der vermutung

mangel im zeitraum 6 monate bis 1 jahr (gebraucht) bzw. 2 jahre (neuware) -> ja -> beweispflicht der mangelhaftigkeit durch den kunden, erst dann gewährleistungsanspruch

ausnahme von der gewährleistung (selbst herbeigeführte mängel), z.b. 20000 km in den ersten 5 monaten und dann ist der bremsbelag runter, mutwillige zerstörung, usw.



als letztes noch.

wenn ich von einer privatperson gebrauchte waren kaufe, gelten grundsätzlich die gleichen gesetze. ich kann als verkaufende privatperson jedoch die mängelgewährleistung schon im kaufvertrag ausschließen. damit beschränkt sich dann die haftung auf grobe fahrlässigkeit und vorsatz. die beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 monate kommt hier nicht zur anwendung.

ich hoffe ich konnte euch ein bissl helfen.

gruß

joschi
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

Danke erstmal...

Das heisst also notfalls den Rechtsschutz anpassen lassen vorher - nur für den Fall der Fälle...
:nusstritt:
Also sollte sich raus stellen, das wenn irgendetwas ist und das man mit den Jungs von QUADIX nicht vernünftig reden, kann werde ich es euch wissen lassen - anders herum aber auch - wenn es positiv ist werde ich es auch berichten!
:toast:
Schliesslich muss man Optimist sein wenn man einen neuen bisher ansich ungetesten Buggy ohne Probefahrt kauft ...
:happy:
Ich gehe jetzt davon aus das Technische Veränderungen von mir logischerweise dann nicht durchgeführt werden dürfen da sonst die Gewährleistung gleich weg ist (womit ich auch kein Problem habe), aber wie ist es mit Optischen Veränderungen am Fahrzeug. Kann ich das doch was machen wenn die Technik nicht davon betroffen ist, oder?!

Servus
joe
Morry

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von Morry »

habe hier was gefunden, ist wohl das facelift modell???
http://german.alibaba.com/product-free- ... 50350.html
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

Weitere Impressionen dazu findet man bereits beim kanadischen Importeur:
http://www.youtube.com/watch?v=K55YC_F1vAA
http://www.youtube.com/watch?v=Z6G6J2jv4I4

Mein Importeur bestätigte mir den Facelift..
Er hat geschrieben:...den wird es demnächst geben. Ist aber noch nicht homologiert.
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

Sowohl die HOMEPAGE von Tecdrive als auch die von ihrem Tamakesh ist schon seit geraumer Zeit OFFLINE...

...weiß da evtl jemand was darüber warum das so ist :?:
okko
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von okko »

Vielleicht "wegen Reichtum geschlossen" :ironie: ?

Gruß

Jochen

PS: Soooviele Leute reißen sich jetzt gerade nicht um unseren China-Krempel, wenn er 8-10000 Ocken kostet :abwink:
Gruß

Jochen

Und?
Wat nu?
BigBuggy

Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von BigBuggy »

okko hat geschrieben: PS: Soooviele Leute reißen sich jetzt gerade nicht um unseren China-Krempel, wenn er 8-10000 Ocken kostet :abwink:
Dem kann ich absolut nicht zustimmen - sorry...
...die Resonanz auf den 11.000,-€ teuren 1300er Renn-Buggy im Buggy-Talk z.Z. beweißt was ganz anderes!

Die meisten Menschen die meinen Buggy sehen und auch getestet haben schätzen meist ca 10000-13000,- € für meinen XY und damit auch 1000-4000,- € mehr als was er kostet.

Ausserdem kann ich dir sagen das dies der Importeur aus Nordbayern auch nicht bestätigen kann...
...der ist nicht mehr beim verkaufen der XY800, sondern nur noch beim verteilen der Teile.

Der bekommt jetzt einen grossen Container mit 12 Stück und die sind jetzt alle schon vorab verkauft bevor sie noch deutschen Boden erreicht haben...
...der nächste Container ist bereits wieder bestellt.
okko
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Re: Neues zum Kiff, auch Pow-wow-800

Beitrag von okko »

Freut mich, wenn die Geschäfte so gut laufen.

Gruß

Jochen

PS: Für bundesweiten Vertrieb und Händlerschaft - 12 Stück- :respekt:
Gruß

Jochen

Und?
Wat nu?
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