Bedenkenträger... Knöllchen

Das erste Kart mit Straßenzulassung von Kreidler oder SMC. Mit 100ccm Zweitakter oder 170ccm Viertakter.
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IIIKlausIII
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Bedenkenträger... Knöllchen

Beitrag von IIIKlausIII »

Hallo Leute,

von einem Arbeitskolegen habe ich den Artikel aus dem letzten "Spiegel" bekommen, den ich hier mal anhefte:
Bild

Nichts für ungut, doch irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, das hier mal wieder die "Bedenkenträger" der Welt (genauer: des Spiegels) uns Ihre Sorgen mitteilen wollen :|
Zitat:
"Doch die Straßen-Karts sind den Verkehrsexperten ein Ärgernis. Der ADAC hält diese zweite Generation der vierrädrigen Spaßmobile ..... für ein ganz großes Risiko"
Und dann die Begründung mit einer Liste von Mängeln:
keine Knautschzone, nur ein bischen Gestänge, die tiefe Lage gefärdet den Fahrer, und das schlimmste>>> :lach: der Wind bläst ihm frontal ins Gesicht :bonk: AAUUAAAAA

Wenn das ein Grund zum Ausschluß am öffentlichen Verkehr ist, dann frage ich mich warum so viele Fahradfahrer, Motorrad und Roller Fahrer und auch Buggy und Cabriofahrer die öffentlichen Straßen benutzen dürfen?

Kann es sein, das hier frustierte Journalisten ihren Ärger darüber ausleben, das sie sich ihre Kinderträume nicht erfüllen konnten?
Oder ist es einfach nur die Missgunst, so einen Spaß nicht selber erleben zu dürfen? Weil es die Frau verbietet???

Erklärend ist vielleicht der letzte Absatz des Textes:
"Für Kritiker wie den ADAC ist es nur eine Frage der Zeit, bis es kracht beim Verdrängungswettbewerb zwischen den tiefergelegten Minni -Piloten und den Otto-Normal-Fahrern"
:bonk: :bonk: :bonk: :oops:
Man sehnt also ernsthaft einen Verkehrsunfall herbei um endlich Recht zu haben:?:

Ohh Gott, nur nicht aus dem Rahmen fallen! :roll:
Schön Normal bleiben und nichts falsch machen! :roll:

In diesem Zusammenhang kann ich auch noch folgende Geschicht zum Besten geben, die ich kürzlich erleben durfte:

Da ich mir meine Träume nicht verbieten lasse, habe ich bei schönem Wetter schon mal die Gelegenheit genutzt und bin mit meinem Kart zur Arbeit gefahren.
Doch als "Otto Normal" habe ich natürlcih vorher einen Bediensteten des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf befragt, wie er denn reagieren würde,:?: wenn ich mit meinem Kart das gleiche Recht in Anspruch nehmen würde, wie viele andere Motorrad, Roller und Fahradfahrer auch, und das Fahrzeug auf dem Gehweg parken würde?

Antwort:
Auch wenn das offiziel nicht gestattet ist, würde man das tolerieren, wenn dadurch keine Gefährdung oder Behinderung entstehen würde!

Inzwischen war ich 3x auf besagtem "Parkplatz" ohne eine Gefärdung oder Behinderung zu verursachen und habe dafür ein nettes Schreiben der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten:

"Ihnen wid zur Last gelegt; am 04.05.2007, 13:50 Uhr bis 15:22 Uhr mit dem PKW ME-O 100 in Düsseldorf, vor dem Grundstück Königsallee 46 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.
§ 12 Abs. 4 § 49 StVO; §24 StVG; 52.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25 Teuro! :crazy:

Naja, ich würde mich freuen, mal Eure Meinung dazu zu hören
:roll:

Natürlich war kein "Knöllchen" an der nicht vorhandenen Windschutzscheibe! :twisted:

Da sonst nur mit Parkschein auf der Straße zu parken war; wo hätte ich denn einen Parkschein anbringen können???? Ohne das ihn mir sofort eine(r) abnehmen könnte um ihn für sich selber zu benutzen???

Tja das Leben ist ungerecht, doch meine Träme laß ich mir nicht nehmen! :D

Schöne Grüße
Klaus
bibo
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Beitrag von bibo »

Hallo Klaus,

jau, da kann ich Dir nur beipflichten.

Selbst ich, als einer von der Rennleitung bin manchmal doch arg überrascht.

In Berlin wird das Parken von Quad's ( L7e - Fahrzeuge ) auf dem Gehweg ohne Murren geduldet !!!

Nun kommen wir mit unseren Buggy's ( ebenfalls L7e - Fahrzeuge ) und wir bekommen so nen schönen Zettel.

Hier auf dem Bild haben wir alle drei einen abgefasst :

Bild

Bei uns war der Hinweiszettel zwischen Rahmen und Scheinwerfer geklemmt. :crazy:

Der "Manu" war ja auch dabei und hat noch mit den Beamten verhandelt und erhielt die Antwort : " Die Rohre unter dem Gehweg könnten beschädigt werden."

So einen Schwachsinn habe ich auch noch nicht gehört !!!

Aber so sind se nun mal.

Aber wie du schon sagst: Wir lassen uns unseren Spaß nicht vermiesen !!!

Gruß

bibo
Mr@U-F-O.de

Re: Bedenkenträger... Knöllchen

Beitrag von Mr@U-F-O.de »

IIIKlausIII hat geschrieben:Hallo Leute,



Doch als "Otto Normal" habe ich natürlcih vorher einen Bediensteten des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf befragt, wie er denn reagieren würde,:?: wenn ich mit meinem Kart das gleiche Recht in Anspruch nehmen würde, wie viele andere Motorrad, Roller und Fahradfahrer auch, und das Fahrzeug auf dem Gehweg parken würde?

Antwort:
Auch wenn das offiziel nicht gestattet ist, würde man das tolerieren, wenn dadurch keine Gefährdung oder Behinderung entstehen würde!

Inzwischen war ich 3x auf besagtem "Parkplatz" ohne eine Gefärdung oder Behinderung zu verursachen und habe dafür ein nettes Schreiben der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten:

"Ihnen wid zur Last gelegt; am 04.05.2007, 13:50 Uhr bis 15:22 Uhr mit dem PKW ME-O 100 in Düsseldorf, vor dem Grundstück Königsallee 46 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.
§ 12 Abs. 4 § 49 StVO; §24 StVG; 52.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25 Teuro! :crazy:


Tja das Leben ist ungerecht, doch meine Träme laß ich mir nicht nehmen! :D

Schöne Grüße
Klaus

Tja es kommt immer auf
einen Bediensteten des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf an.
Der eine kneift ein Auge zu, der andere ist VORSCHRIFTSGEIL!

Da kannste nichts nichts machen. :twisted:
Kinglui

Beitrag von Kinglui »

Hehe, in Düsseldorf ticken die Uhren der "Stadtbediensteten" halt anders

Passiert mir auch ziemlich oft, wenn man genug Tickets gesammelt hat bekommt man vielleicht mal nen Eis auf der Kö von denen :D

Grüsse aus dem halbsonnigen Düsseldorf
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nixi
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Re: Bedenkenträger... Knöllchen

Beitrag von nixi »

IIIKlausIII hat geschrieben:...Ihnen wid zur Last gelegt; am 04.05.2007, 13:50 Uhr bis 15:22 Uhr mit dem PKW ME-O 100 in Düsseldorf, vor dem Grundstück Königsallee 46 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben...
Hallo Klaus,
da Du Lust auf Fun hast könntest Du das Ordnungsamt ja etwas dran teilhaben lassen, denn was man Dir zur Last legt ist sachlich falsch. Du hast keinen PKW sondern ein Fahrzeug der Klasse L7e. Wahrscheinlich wirst Du es dadurch nicht vermeiden können das Verwarngeld zu zahlen aber ich würde schon darauf bestehen eine sachlich korrekte Anzeige zu bekommen für 25 Euro und erstmal Einspruch erheben. :wink: . Ich stelle mir gerade die ratlosen Gesichter vor wenn Du ihnen schriftlich einfach mitteilst das Du keinen PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ME-O 100 besitzt :lach:
Grüße Nixi
Mr@U-F-O.de

Beitrag von Mr@U-F-O.de »

Genau Nixi

Korrekt muß korrekt bleiben. :mrgreen:
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