Allgemeines zu Buggies, neue Buggy Modelle, welchen Buggy kaufen, Zubehör usw. Auch für Buggy-Modelle gedacht, die kein eigenes Unterforum haben.
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Da, nu isses passiert: Ich bin etwas und
Ich verstehe den Passus 'Anhängelast nicht höher als zGG des Zugfahrzeugs ...' nicht.
Denn:
Mein (wahrscheinlich) nächstes Fahrzeug wird wohl ein VW mit ca. 3to. zGG ...
... und der darf 3,5to gebremst schleppen.
Wie soll denn dann sowas gehen?
Ollifun und ich fahren am Sonntag nach Leverkusen und holen ihn mit ner Kurzzeitzulassung ab.
Die 70€ ich ich dann weniger gezahlt hab, gehen dann für Sprit drauf.
Neue Reifen brauch er dann auch noch.
Allerdings denke ich das es trotzdem nen guter Kauf war.
Ab jetzt kann ich dann nochmehr Scheiß mit zu den Treffen nehmen.
totes-fleisch hat geschrieben:....Ab jetzt kann ich dann nochmehr Scheiß mit zu den Treffen nehmen.
....
Jo,
Ich möchte meinen Anhänger über die Wintermonate komplett umbauen.
Mit doppeltem Boden für die Rampen, Hochspriegel und Plane, damit alles Trocken bleibt und...die Ladefläche ist ausreichend groß für eine gemütliche Übernachtung mit Schlafsack.
(Plane und Beschriftung natürlich farblich passend zum Buggy....)
Ich hab ja diesen Kunststoffdeckel drauf.
Werde den auch ein bisschen aufarbeiten und ihn lackieren.
Aber vorher sollte der Buggy nun endlich mal zum TÜV
Motor immernoch nich eingetragen und HU war August.
totes-fleisch hat geschrieben:.....Also bei dem Anhänger kommt es mir eher auf die Größe als auf die Zuladung an.
Wenn also 100kg zum beladen übrig bleiben is das vollkommen ok für mich.
Soll heißen: mal eben nen paar Sprudelkisten holen oder Äste und Laub wegfahren....
Wie groß ist denn die Ladefläche ?
Mit und ohne Radkästen ??