Negativ Erfahrungen

Buyang Fa-G 300 und FA-G 450 mit Kunststoff-Karosse und Windschutzscheibe.
okko
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von okko »

Da bin ich mal gespannt :nachdenklich: .
Das Gerät gibts ja recht günstig in der Bucht :wink:

Gruß

Jochen
Gruß

Jochen

Und?
Wat nu?
bibo
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von bibo »

Hallo,

günstig wird aber im Nachhinein teuer !!!!!

Ich will aber die Eigentümer selber schreiben lassen !!!!!

Gruß

bibo
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bartho
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von bartho »

Hab ihn leider erst einmal in Echt gesehen (Peckfitz 08) und da machte er eigentlich einen Vertrauenerweckenden Eindruck-allerdings hat man durch das viele Plaste von der Technik nicht viel gesehen-bin mal gespannt.
Reden ist silber- Schrauben ist gold
Egonx

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Egonx »

Hi,
Also ich habe folgende erfahrung bis jetzt gemacht.

1. Am Mittwoch nachmittag gekauft (01.04.09), das wird wohl schon der erste Fehler gewesen sein, scheint sich nämlich bei mir um einen Aprilscherz gehandelt zu haben.

2. Mittwoch Abend zu Hause mit meinem Kumpel zusammengeschraubt
fertig testlauf nichts passiert hm ok
3. dann hab ich rausgefunden das der wohl nur auf der N Stellung startet, das war schon das nächste problem er ließ sich nicht aus der P stellung schalten. Nicht mal mit gewalt, nur wenn man hinten am schaltgestänge nachhilft.
4. Auf N Stellung Startete er und gleich wieder aus, sicherung raus, neue sicherung rein wieder an und wieder aus sicherung wieder draußen.
5. Dann hab ich rumtelefoniert und herrausgefunden das dort wo bei mir eine 7,5 am sicherung drin ist eine 20 oder 25 am standartmässig rein muss. An dem tag hatte ich die schnautze gestrichen voll.
6. Donnerstag früh 3std. zur Anmeldung gewesen, danach los nummernschilder dran und probefahren, nach 5 metern stellte ich fest er bremst garnicht, nur die handbremse zog.
7. Ein bisschen dran rumgestellt dann ging es so einiger massen und nach ein paar kilometern funktionierten die bremsen dann auch.
8. Freitag bin ich dann nach berlin zur werkstatt gefahren weil mir gesagt wurde der soll ganz gut ziehen und mein Fahrzeug zieht garnicht, da hätte ich auch meinen Xingyue 260 behalten können der war um längen besser.
9. In der Werkstatt angekommen getriebeöl abgelassen, einiges an groben stücken mit im öl sieht alles andere als gut aus, ich durfte mit der Bahn nach Hause fahren und das stck dort lassen. Nun mal abwarten was auf mich noch dazukommt.
Ich werde weiter berichten.

Achso der Händler nimmt es natürlich nicht zurück es werden nur die ersatzteile bezahlt und die Reparaturkosten usw. müssen alleine bezahlt werden.

Mein Fazit bis jetzt: Sicherung schlecht, Bremsen schlecht, Leistung schlecht, Rasseln tut er auch, Getriebe schaltung schlecht,. ich überleg noch ob ich überhaupt was gutes finde.

Naja vielleicht habe ich ja auch nur ein Montagsmodell bekommen und alle anderen sind super.
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achimhp
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von achimhp »

Egonx hat geschrieben:-schnipp-

Achso der Händler nimmt es natürlich nicht zurück....

-schnapp-
... mit welcher Begründung :kratz:
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rainer
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von rainer »

Achso der Händler nimmt es natürlich nicht zurück es werden nur die ersatzteile bezahlt und die Reparaturkosten usw. müssen alleine bezahlt werden.
Moin Egonx
Dann lass dir mal die Ersatzteile schicken,dass ist für mich so eine Art Schuldanerkenntniss,nach meinem Rechtempfinden. :nachdenklich:
Wenn du den Ramsch bekommen hast schickste deinem Händler einen freundlichen Brief mit der bitte um Behebung des Schadens.
Je mehr du selber dran rumschraubst um so schlechter sieht es nachher für dich aus.
Da du das Teil ja selber zusammen geschraubt hast,würde ich genau ab jetzt keinen Handschlag mehr an dem Teil machen.Desweiteren macht sich bei Problemen der Name Gutachter immer gut,soll ja welche geben die sich mit sowas auskennen. :mrgreen:
Ich bin wie ich bin !
Die Einen kennen mich,
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bartho
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von bartho »

Klingt ja erstmal nicht schön-vor allem das Getriebeproblem. Mit der Bremse seh ich nicht ganz so als Problem-wenns ein selbstbauzusammmenbastelsatz ist kann da schonmal noch was eingestellt werden,und das neue Bremsen erst eingebremst werden müssen versteht sich ja von selbst.
Sicherung ist auch sch....-wer kommt schon drauf das da die falsche drin war.
Das du die gewechselten Altteile vom Händler bekommst wage ich aber zu bezweifeln-der wird sich damit rausreden das es Garantieteile sind die an den Hersteller geschickt werden müssen zwecks überprüfung.
trotzdem wünsche ich dir noch viel Glück-es kann nur besser werden-einen Hausbau fängt man bekanntlich auch im Keller an.

Und immer auch dran denken-es ist einBuggy-Made in China
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Egonx

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Egonx »

achimhp hat geschrieben:
Egonx hat geschrieben:-schnipp-

Achso der Händler nimmt es natürlich nicht zurück....

-schnapp-
... mit welcher Begründung :kratz:
das es angeblich schon so ein sonderpreis war und in den agb´s steht drin das man in einer woche mängel bekanntgeben muss in schritlicher form und das dann nachgebessert werden kann. ich warte mal ab was mit dem getriebe ist.
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Buggyrunner1
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Buggyrunner1 »

as ist ja wieder mal typisch , aber egal .

interesant waere zu erfahren wie ??? bzw. wo du den buggy gekauft hast .

hier mal ein paar infos :

Widerruf
Folgende Regelungen gelten für Fernabsatzgeschäfte. Dies sind Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, z. B. Bestellungen im Internet, per Telefon, Katalog oder Mediendienste.
In den genannten Fällen gewährt das Gesetz ein generelles Widerrufsrecht oder Rückgaberecht für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Widerrufsbelehrung. Entscheidend für den Fristbeginn ist, dass der Verkäufer über das Widerrufsrecht belehrt. Tut er dies nicht, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn er die Widerrufsbelehrung nachholt.
Der Käufer braucht seinen Widerruf nicht zu begründen.

Garantie
Räumt der Hersteller eine Garantie ein, so steht er während der Garantiezeit dafür ein, dass das Gerät funktioniert. Die Frage, ob der Fehler schon von Anfang an vorlag, spielt keine Rolle, so dass der Kunde dies nicht zu beweisen braucht. Die Inanspruchnahme des Herstellers ist grundsätzlich der bequemere Weg.
Da die Garantie vom Hersteller freiwillig eingeräumt wird, sind deren Bedingungen zu beachten. Eine Garantie ist in aller Regel auf Reparatur und Ersatzlieferung begrenzt. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt zumeist nicht

Verjährung der Ansprüche
Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware in zwei Jahren, bei gebrauchter Ware in einem Jahr. Die Beweislast, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, liegt grundsätzlich beim Käufer. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, kommt es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zu einer Beweislastumkehr: Weist der Käufer nach, dass die Ware einen Mangel hat, wird innerhalb dieses Zeitraumes vermutet, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorlag. Es ist also sinnvoll, nicht allzu lange mit der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche zu warten. Vereinzelt verlängern kulante Verkäufer die Frist der Beweislastumkehr, so dass sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen lohnen kann.

Gewährleistung
Wann greift das Gewährleistungsrecht?
Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

* sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
* sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet ,
* sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf,
* zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird.

Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung

Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

* die Ware zu reparieren oder
* für Ersatz zu sorgen.

Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

* den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
* vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben.


Wichtig ist immer und in allen faellen NIEMALS dem verkauefer bestaetigen oder SAGEN oder schriftlich MITTEILEN * ICH BEREUE DIESEN KAUF * . in diesem fall kannman klagen was man will - das gericht wird immer zu gunsten des gegeners entscheiden - da diese aussagen als kaufreue gelten . kaufreue ist KEIN rueckgabegrund .

buggyrunner1
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Egonx

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Egonx »

wenn ich das hier sagen darf nennt sich : berlin-trade
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Buggyrunner1
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Buggyrunner1 »

Egonx hat geschrieben: 2. Mittwoch Abend zu Hause mit meinem Kumpel zusammengeschraubt
fertig testlauf nichts passiert hm ok
Nach moeglichkeit die Aussage umgehen - mit einem kumpel zusammen gebaut . allein hier kann der verkaeufer - dir die schuldzuweisung uebertragen mit der begruendung : LAIENHAFT zusammengebaut - fehler lag bei der montage


Egonx hat geschrieben: 8. Freitag bin ich dann nach berlin zur werkstatt gefahren weil mir gesagt wurde der soll ganz gut ziehen und mein Fahrzeug zieht garnicht, da hätte ich auch meinen Xingyue 260 behalten können der war um längen besser.
naja das ist zwei schneidig laut angebot sind 60 km/h eingetragen . beworben wird aber hier vom verkaeufer eine wesentlich hoehere geschwindigkeit . DAS KANN fuer DICH zum vorteil sein . leider finde ich im augenblick nicht das aktuelle gerichtsurteil . in diesem fall hatte ein kunde gegen ....... geklagt das der wagen NICHT die angegeben leistungen erfuellt . das gericht gab dem kaeufer recht . man einigte sich meines wissens nach auf eine kraeftige mindersumme .in diesem fallr rate ich dir die ebayseite gut abzuspeichern bzw. zu kopieren


Egonx hat geschrieben: 9. In der Werkstatt angekommen getriebeöl abgelassen, einiges an groben stücken mit im öl sieht alles andere als gut aus, ich dürfte mit der bahn nach hause fahren und das stck dort lassen. Nun mal abwarten was auf mich noch dazukommt.
Ich werde weiter berichten.

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Naja vielleicht habe ich ja auch nur ein Montagsmodell bekommen und alle anderen sind super.
so und nun mal abschliessend - lass dich nicht bekloppt machen . ich denke mal dieser buggy von dir ist wie alle unsere buggys am ANFANG * quasi mist * veraenderungen oder verbesserungen muss eh immer der kaeufer machen. lass dir den spass nicht vermiesen , das wird schon . ach so gestreite mit haendlern gehoert quasi mit zum buggykauf .
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BigBuggy

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von BigBuggy »

Vielen Dank Buggyrunner das du dich von dem "erstmal-ist-alles-mieß-Virus" nicht anstecken hast lassen der zZ generell in D umgeht. Schliesslich hat alles zwei Seiten...

Ich gehe davon aus das Egonx ein Gewerbe angemeldet hat, denn das Thema Garantie und Gewährleistung sowie Fernabsatzgesetz greift hier nicht wirklich da "berlin-trade" nur ausschliesslich an Gewerbetreibende verkauft und nicht an Endverbraucher zu deren Schutz es diese Gesetze gibt.

Verkauf im Bereich B2B (business-to-business) bleibt davon unberührt.

Deswegen steht z.B. auch bei vielen Gebrauchtwagenhändlern in den Kfz-Portalen "nur Export und Händler" dabei.

SG
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von bartho »

EnGedi hat geschrieben: Deswegen steht z.B. auch bei vielen Gebrauchtwagenhändlern in den Kfz-Portalen "nur Export und Händler" dabei.

SG
joe
Und ist ja nicht verwunderlich-wer will und kann schon für sagen wir mal nen 2000 € Pkw eine Gewährleistung geben-ist schier unmöglich,vor allem wenn man manchmal sieht was manche Leute nach nen Halben Jahr noch auf Gewährleistung abgewickelt haben wollen.
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von Buggyrunner1 »

jaein - ich denke mal der unterschied liegt hier bei einem erworbenen neufahrzeug. der preis ist nicht der ausschlaggebende punkt .

der ausschlaggebende punkt ist die kulanz . marktfoerderlich ist so ein verhalten nicht, aber wie ich ja schon geschrieben habe (leider) das ganz normale geschaeftsgebahren geworden,nicht nur in dem bereich freizeit .

nichts desto trotz sollte er versuchen das beste aus der jetzigen situation zu machen . ich denke wenn da einer von den profis sich das anschaut ist er ein ganzes stueck weiter.

bremse und kupplung so denke (hoffe ) ich wird nur ein einstellungsproblem sein . naja mit der leistung da wollen wir mal nicht so laut schimpfen . 300er mit der gewichtsklasse das duerfte schwer sein da realistische 90 km/h rauszukitzeln . es sei den - er packt das teil auf einen lkw - faehrt in unsere tunningschmiede *tunning ZICKE* und laest sich da was ordentliches reinbauen .

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BigBuggy

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von BigBuggy »

... klar sollte man versuchen miteinander zu reden auch wenn die Rechtslage vom Gesetz her eindeutig ist, schliesslich will er den Buggy evtl nochmal verkaufen...

Werde jedenfalls das ganze weiterhin beobachten, weil ansich würde mir "das Ding" auch zusagen.

Vielleicht wäre das ggf eine Möglichkeit für E-Buggy einen auf E-Antrieb umzurüsten, was ich auch aufmerksam mit beobachte
http://www.elektroauto-tipp.de/modules. ... sg1120#new
Bin schon auf seinen nächsten Eintrag gespannt...

joe
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Re: Negativerfahrungen mit dem Buyang FA-G 300

Beitrag von bibo »

Hallo,

hier ist der nächste Eintrag !!!!

Nächster Buyang ........


Verkauft vom Händler.........


Also losgefahren und genau 28 KM gehalten !!!!!!

Und was ist zu finden....

- Ölmessstab ( Kunststoff ) ist völlig verschmort !!!!
- Ölpumpe ist fast gar nicht mehr vorhanden !!!!
- Zylinderkopfdichtung durch !!!
- mehr ist im Moment noch nicht bekannt !!!!


Auf den nächsten Buyang...... :toast: ....

Gruß

bibo
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Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von isminaki »

EnGedi hat geschrieben:... klar sollte man versuchen miteinander zu reden auch wenn die Rechtslage vom Gesetz her eindeutig ist, schliesslich will er den Buggy evtl nochmal verkaufen...
Das ist das hüpfende Komma an der Sache. :lehrer:
Wenn der Händler ein wenig weiter denkt und noch länger am Markt bestehen will sollte er sich kulant zeigen. Der Name des Händlers ist jetzt im :bc: bekannt.

Bin gespannt auf Dein Gesprächs-Ergebnis. Bereite Dich auf des Gespräch vor! :wink:

Beste Grüsse aus Bremen :cool:
When nothing goes right.... go left!
BigBuggy

Re: Negativerfahrungen mit dem Byang FA-G 300

Beitrag von BigBuggy »

isminaki hat geschrieben: :bcb: + :buggyfahrer: = :freu:
Der Arbeit nicht dem Müßiggang gehe ich nach!
... denn: :lehrer: Müßiggang ist aller Laster Anfang :!:
(manche haben sogar 40-Tonner ;-)

Das war das Wort zum Sonntag - Gute Nacht!
j.
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Wohnort: Köln

Re: Negativerfahrungen mit dem Buyang FA-G 300

Beitrag von Wolle »

Sollen wir für den Buyang ein eigenes Unter-Forum aufmachen?
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein
Egonx

Re: Negativerfahrungen mit dem Buyang FA-G 300

Beitrag von Egonx »

ja wäre ganz gut.
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