Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

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totes-fleisch
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Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

Hallöchen,

da ich mir in absehbarer Zeit nen kleinen Anhänger für unseren Kini zulegen möchte, stellt sich mir jetzt die Frage wie weit man einen Anhänger ablasten darf?

Also ich darf gebremst 250kg ziehen.
Nehmen wir mal an das ich einen Anhänger finde der eine Leermasse von 150kg hat aber eine Gesammtmasse von 800kg.
Kann ich diesen Anhänger auf 250kg ablasten, auch wenn dann die Leermasse höher ist als die neue Gesammtmasse?
Gibt es da irgentwelche Grenzen oder Regelungen?

lg Manu
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bartho
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von bartho »

War das nicht neuerdings so das das tatsächliche Gewicht zählt? Also erstmal nicht wichtig was als zGG beim Hänger eingetragen ist, hauptsache du belädst ihn nicht über die bei dir eingetragene Anhängelast.
§ 42 Stvzo- da steht zumindest nix von eingetragener Gesamtmasse des Hängers sondern nur von tatsächlichem Gewicht.

PS- wird außerdem schwer werden einen gebremsten mit um die 150kg Leer zu finden.
Reden ist silber- Schrauben ist gold
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Wolle
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Wolle »

Hi Manu,

das zulässige Gesamtgewicht (Hänger + ziehendes Fahrzeug) ist nur interessant, wenn es um die die Frage geht, ob deine Fahrerlaubnis ausreichend ist.
Da werden nämlich stur die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Hänger zusammen addiert, egal wie schwer der Hänger wirklich ist.



Wenn es aber um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs geht, zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Beispiel: Mein Wohnmobil darf 2,2 Tonnen ziehen. Ich habe einen Hänger, der 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Das ist kein Problem, solange der Hänger inkl. Ladung nicht über diese 2,2t kommt, darf ich den ziehen.



In deinem Beispiel könntest Du also diesen 800kg Hänger ziehen, dürftest aber nicht mehr als hundert Kilo zuladen. Von daher macht es natürlich mehr Sinn einen möglichst kleinen Hänger zu nehmen, der selbst nicht viel wiegt, damit nicht unnötig Nutzlast durch zu hohes Leergewicht des Hängers verbrannt wird.


Gruß Wolle
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Just4Fun
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Just4Fun »

bartho hat geschrieben:....PS- wird außerdem schwer werden einen gebremsten mit um die 150kg Leer zu finden.
Schwer ja...., aber nicht nicht unmöglich.
Ich habe lange im großen Auktionshaus gesucht.
Das Teil ist zwar hässlich, bietet aber alles, was ich brauche.
Die Ladefläche ist 2 m lang und ca. 1,30 m breit. (Jedoch stehen die Radkästen innen und schränken den Platz ein)

120 Kg leer
350 Kg zul. Gesamtgewicht
= 230 Kg Zuladung

GEBREMST

Das reicht für Quad oder Kinderbuggy vollkommen aus.


Manu darf 250 Kg. ziehen, also 130 Kg. Zuladung
Was möchtest Du denn transportieren ?


PS:
Im Winter bekommt er ne Frischzellenkur :mrgreen:

Gruß
Olaf
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Huppi
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Huppi »

Wolle hat geschrieben:...Wenn es aber um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs geht, zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Beispiel: Mein Wohnmobil darf 2,2 Tonnen ziehen. Ich habe einen Hänger, der 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Das ist kein Problem, solange der Hänger inkl. Ladung nicht über diese 2,2t kommt, darf ich den ziehen....

Stimmt! Genau diese Aussage erhielt ich letzte Woche beim Tüv, wo ich wegen eines geplanten Anhängerumbaus für unsere Feuerwehr vorstellig war!

Also fröhliches ziehen...


PS.: Nen leichten Anhänger finden ist nicht so schwer, aber wenn er auch gebremst sein soll wirds verdammt schwer ;-)
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totes-fleisch
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

Danke erstmal für die schnellen Antworten.

Wegen der Zulässigen Gesammtmasse verwirrt mich das odch gerad ein wenig.
Hintergrund:
Wir hatten Mal nen Ford Scorpio Leergewicht 1300kg, Gesammtmasse 1750, anhängelast 1200kg.
Passend zu dem Opa-Scorpio hatten wir nen Oma-Wohnwagen mit ner Gesammtmasse von 1250kg.
Ich war dann damals beim TÜV und da sagte man mir das wir den Anhänger Ablasten müssen, da immer die eingetragene Gesammtmasse zählt. WW wurde nun also auf 1200kg abgelastet.
Was noch mehr zu meiner Verwirrung beisteuert ist das ich damals auch genau so in der Fahrschule gelernt hab.

Also 42 Stvzo verwirrt mich mehr als das er mir hilft.

Habe dann heute mal ein bisschen herumtelefoniert.

Ich habe erst mit eit dem Menschen vom TÜV hier in Kassel gesprochen, der sagte das es kein problem sei, wenn die zulässige Anhängelast vom Zugafahrzeug durch das Tatsächliche Gesammtgewicht des Anhängers nicht überschritten wird.
Ich hatte dann gefragt ob er dazu nen passenden § für mich hat. Da konnte er mir keine genaue auskunft geben und sagte das er gerad eigentlich keine Zeit hätte.

Ich habe dann einen weiteren versuch gestartet und bei der Polizei hier in Kassel angerufen. Man hatte mich dann weiterverbunden zu einem der verkehrszeugs bearbeitet.
Der sagte mir das das Zulässige Gesammtgewicht des Anhängers die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs eingetragene Anhängelast nicht übersteigen darf weil ich sonst ohne Zulassung fahren würde.

Ich würde sagen: Tolle sache. :klatch:

Ich selbst kenne es ja eigentlich auch so das es auf das was in den Papieren steht ankommt aber in letzter Zeit höre ich immer wieder anderes.


@Olaf
Also bei dem Anhänger kommt es mir eher auf die Größe als auf die Zuladung an.
Wenn also 100kg zum beladen übrig bleiben is das vollkommen ok für mich.
Soll heißen: mal eben nen paar Sprudelkisten holen oder Äste und Laub wegfahren.

Dann muss ich nich jedesmal nen Auto mieten.
DENN
Ich abe garkeine Auto :mrgreen:

lg Manu
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Just4Fun
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Just4Fun »

totes-fleisch hat geschrieben:...
Also bei dem Anhänger kommt es mir eher auf die Größe als auf die Zuladung an.
Wenn also 100kg zum beladen übrig bleiben is das vollkommen ok für mich.
Soll heißen: mal eben nen paar Sprudelkisten holen oder Äste und Laub wegfahren.
......
Na dann, guckst Du hier:

http://cgi.ebay.de/Anhanger-TRIGANO-SA- ... 2a0a71f98d

(er sieht ähnlich aus wie meiner, techn. Daten erfragen...)

Gruß
Olaf
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DB1VT

Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von DB1VT »

hab gerade mal die prüfungsbögen von meinem LKW führerschein rausgekramt den ich vor 5 jahren gemacht habe.
bogen 6 frage 9:
Welche massen (gewichte) sind für die berechnung der Höchzulässigen Anhängelast hinter einem LKW (durchgehende bremsanlage ) ins verhältniss zu setzten?

richtige antwort :
Zulässige gesamtmasse des LKW zur tatsächlichen masse des Anhängers.
über PKW find ich leider nichts in meinen unterlagen, aber warum sollte es da anders sein
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Wolle
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Wolle »

Hi Manu.

es ist so, wie ich Dir eh schon geschrieben hatte :roll:

Es zählt das tatsächliche Gewicht des Hängers.




Allerdings muss man aufpassen, wenn man nicht den passenden Führerscheins hat. Dann kann das nämlich schnell mal daneben gehen. Wenn man nen neuen Klasse B Führerschein hat, dann darf die Kombi aus Anhänger + PKW nicht über 3,5 Tonnen kommen.

Dabei zählt das Leergewicht des Zugfahrzeugs + das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.

Beispiel: C-Klasse als Zugfahrzeug mit ca. 1300kg Leergewicht + ein 2,8t Hänger geht nicht, weil das dann Fahren ohne Führerschein ist, selbst wenn der Hänger komplett leer ist! In diesem Fall wäre dann tatsächlich eine Ablastung des Anhängers erforderlich.
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von achimhp »

... dazu kommt noch das der Anhänger bei den Eignern der neuen Klasse "B" nicht mehr als 750KG Gesammtmasse haben darf.

Ich habe gerade einen gebrauchten, gebremsten AH mit 800 zGG. gekauft und mußte den, damit auch Shoggy damit fahren darf, auf 750 Kg ablasten. Das hat beim TÜV übrigen ganze 5 Min. gedauert. :thumbup:
DB1VT

Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von DB1VT »

hm.... das ist so nicht ganz richtig , die gesammtmasse des anhängers muss kleiner sein als die lehrmasse des zugfahrzeuges, aber beides zusammen darf nicht schwerer als 3,5t sein, wobei 750kg auf jeden fall dahinter gehangen werden dürfen, so sagt mein fahrlehrer

nachtrag:
da nochma schriftlich http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

DB1VT hat geschrieben:hm.... das ist so nicht ganz richtig , die gesammtmasse des anhängers muss kleiner sein als die lehrmasse des zugfahrzeuges, aber beides zusammen darf nicht schwerer als 3,5t sein, wobei 750kg auf jeden fall dahinter gehangen werden dürfen, so sagt mein fahrlehrer

nachtrag:
da nochma schriftlich http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php

Genau so kenn ich das auch.
Sonst hätte ich die am anfang erwähnte Kombi aus Scorpio und Wohnwagen ja nicht fahren dürfen.

Wenn man aber nen Fahrzeug hat das ne gesammtmasse von 3500kg hat darf man max. nen 750kg anhänger dahinter klemmen.

@ Wolle
Da die meisten der Meinung sind das das Tatsächlie Gewicht zählt, werde ich das dann so machen. :clap:

Allerdings werde ich aus dem § 42 nich schlau und sonst hab ich in der Stvzo leider nix passendes gefunden.

Wenn es also mal Probleme bei ner Polizeikontrolle gibt, werde ich mich einfach auf den
:bc:
berufen. :lach: :lach: :lach:

Abschließend würde mich einfach noch die Meinung von bibo interessieren da seine Kollegen hier ja anderer Meinung sind.

liebe grüße und vielen dank für die Hilfe Manu
DB1VT

Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von DB1VT »

die polizei kennt doch mitlerweile ihre eigenen gesetze nicht mehr.....
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

genau das is ja meine Sorge :shock:

lg Manu
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Wolle »

Also für meine Begriffe ist der §42 eindeutig.

Hier mal gekürzt auf die wesentliche Aussage:

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen weder das zulässige Gesamtgewicht

[...]

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

Da wird klar von der gezogenen Anhängelast gesprochen.

Ich seh da keinerlei Interpretatiosspielraum, der auf eine mögliche zulässige Gesamtlast des Anhängers hindeuten würde.
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von bibo »

Hallo,

ich hab den gesamten Fred jetzt noch mal gelesen...

Deine Frage im 1. Posting kannst du ausschließlich beim TÜV / Dekra klären !!

Da es sich um eine "Zulassungsänderung" handelt !!!!

Bei dem Rest wird hier "geht alles ein wenig durcheinander" !!!

Wolle hat das aber alles schon richtig erkannt !!!

1. "Zulassungsrecht :"

Anhängelast ( im FZ_Schein bei dir 250 Kg ) = tatsächliches Gewicht


Nach dem "Zulassungsrecht" darfst du also 250 Kg hinten dran hängen, egal, wie die zustande kommen !!

Und ein ganz ganz anderer Punkt ist dann der des Führerscheinrechtes !!! ( hat beides miteinander überhaupt nichts zu tun !!! )

1. "Führerscheinrecht :"

Frage : Welchen Führerschein hast du und wann hast du den gemacht ??


Dann kann ich drauf antworten. ( Alles andere ist verwirrende Spekulation )


Gruß

bibo

PS :
DB1VT hat geschrieben:die polizei kennt doch mitlerweile ihre eigenen gesetze nicht mehr.....
Mit dieser Aussage begibt du dich aber auf sehr dünnes Eis, außerdem ist sie inhaltlich falsch !!! :lehrer:

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung !!

1. Legislative = die gesetzgebende Gewalt ( u.a. Bundesrat, Bundestag )

2. Exekutive: die ausführende Gewalt ( u.a. Polizei, Zoll )

3. Judikative: die rechtsprechende Gewalt ( u.a. Amtsgerichte, BGH )


Somit werden die Gesetzte nicht von uns gemacht, sondern nur nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt !!

Nachzulesen unter : Gewaltenteilung in Deutschland
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

@ Wolle
So langsam kapier ich´s. Manche brauchen halt länger :bonk: :bonk:

@ Bibo
Ich hab Klasse B.
Aber das Führerscheinzuegs is soweit klar.


@ all
Danke für die Bemühungen
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von Wolle »

Siehste Manu

und diese offizielle Aufklärung war sogar umsonst.


An anderer Stelle kostet solch eine Belehrung bei bibo's Kollegen immer direkt 30 Tackern, zahlbar mit EC-Karte :D
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von totes-fleisch »

Wolle hat geschrieben: zahlbar mit EC-Karte :D
Hier geht nur BAR oder "auf Rechnung" :lach:
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Re: Wie weit kann man einen Anhänger ablasten?

Beitrag von bartho »

Übrigens war das früher anders- da war ausschlaggebend was in den Papieren des Anhängers als zul. Ges. Gewicht stand- das war dann sicher auch in deinen Scorpio-Zeiten, und deshalb musstest du ablasten. Mittlerweile wurde das aber in der Gesetzeslage geändert- du kannst also ohne Probleme nen 2 tonner der nur 250kg wiegt (leer) an deinen Buggy hängen.
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