gibt es mittlerweile Informationen, inwieweit sich die LOF-Zulassung künftig ändert?
Meines Wissens war von der EU geplant
VG Kindly74


(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahr-
zeuge:
f) land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß der Verord-
nung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und
Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahr-
zeugen (1), Maschinen gemäß der Richtlinie 97/68/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-
staaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von
gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln
aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Gerä
te (2) und der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschi-
nen (3) sowie Kraftfahrzeuge gemäß der Richtlinie
2007/46/EG;
g) Fahrzeuge, die in erster Linie für die Benutzung im Gelände
bestimmt und für das Befahren unbefestigter Flächen aus-
gelegt sind;
k) Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition
des Fahrers bei den Klassen L1e, L3e und L4e in einer Höhe
von ≤ 540 mm oder bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e
in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet.
