Die Anmerkung von power-buggy war :
auch hier hab ich eine Antwort, da ich gerade eine Steuerprüfung bezüglich der LOF beim Kinroad hatte !!www.power-buggy.de hat geschrieben:Aus dem § 35 a StVZO Abs. 5 leitet sich vermutlich auch die PKW Versteuerung ab...
Hier die Antwort vom Finanzamt Berlin :
Wer möchte, kann sich die Urteile gerne ausführlich zu Gemüte führen !!!Drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge, die überwiegend zur Beförderung von Personen geeignet und bestimmt sind, werden als Personenkraftwagen nach dem Hubraum besteuert !
Ihr Fahrzeug ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ( BFH-Urteil vom 03.04.2001, VII R 7/00, BStBL II S. 451 und vom 18.11.2003, VIII R 42/03, BFH/NV 2004 S. 822 ) kraftfahrsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln und daher nach § 8 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz nach dem Hubraum zu besteuern
Hier das Urteil
BFH-Urteil vom 03.04.2001, VII R 7/00, BStBL II S. 451
und hier das Zweite :
BFH-Urteil vom 18.11.2003, VIII R 42/03, BFH/NV 2004 S. 822
in Abschrift.
Und hier auch noch das
Kraftfahrzeugsteuergesetz
Gruß
bibo