Allgemeines zu Buggies, neue Buggy Modelle, welchen Buggy kaufen, Zubehör usw. Auch für Buggy-Modelle gedacht, die kein eigenes Unterforum haben.
Hier nur schreiben, wenn es kein passenderes Forum gibt.
[quote="Nutzi"]
Falls man doch auf einen Beamten trifft der nen schlechten Tag hat und ne ordentliche Strafe aufgedonnert bekommt, dann hat man halt Pech gehabt. Auf jeden Fall ist es aber rechtens.
Sorry, aber das seh ich ein wenig anders
Rechtens ist es erst wenn man es anerkennt oder ein Richter es bestätigt. Rechtens ist es, das die Polizei eine Anzeige schreibt. Deswegen ist man aber noch lange nicht rechtskräftig verurteilt.
:sonicht:
Die beanstandete AHK war mit E-Zeichen. Der Besitzer hatte die ungeprüfte serienmässige extra gegen eine zugelassene getauscht.
Die Beanstandung war, dass ein Fahrzeug, dass keine Anhängelast eingetragen hat, auch keine AHK haben darf.
Deshalb hatte ich mit meinem BCB auch beim TüV Ärger und musste die BCB-Kugel abbauen.
Das soltlen aber alle BCB-Fahrer mittlerweilse wissen und sich selbst überlegen, welches Risiko sie eingehen. Nun sollten es auch die NeSS-Fahrer (mit L7e ohne eingetragene Anhängelast) wissen.
Sinngemäss gilt das natürlich auch für andere Buggys.
Ich bin mal gespannt, ob die betroffenen Händler reagieren werden und zukünftig keine "illegalen" AHKs mehr an den verkauften Fahrzeugen belassen.
na ja....werde die tage eh noch was am buggy schrauben...dann kommt der kasperlehater eben schweren herzens ab...
ansonsten passt ja alles am fahrzeug....die dachleuchten sind arbeitsscheinwerfer mit einem eigenen schalter, beim fernlicht gehen sie nicht mit an...und die drossel ist da wo sie hingehört, montiert...
na ja und der auspuff...ein wenig kind steckt doch in jedem von uns, oder ? :megagrins:
soweit ich das mitbekommen habe, war in dem obrigen fall nicht nur der kugelkopf
montiert sondern auch ein elektrosatz für eine ahk. da im normalfall beim ness keine
anhängelast eingetragen ist, hat man pech gehabt. nicht legal.
ist nur der kugelkopf drauf kann man in ggfls als abschlepphaken deklarieren.
Die Idee mit dem Abschlepphaken scheint nicht zu ziehen. Nichts gegen eine Haken, aber er darf nicht als AHK benutzbar sein.
Auch ohne E-Satz darf die Kugel nicht sein.
Frank Ihle hat geschrieben:soweit ich das mitbekommen habe, war in dem obrigen fall nicht nur der kugelkopf
montiert sondern auch ein elektrosatz für eine ahk. da im normalfall beim ness keine
anhängelast eingetragen ist, hat man pech gehabt. nicht legal.
ist nur der kugelkopf drauf kann man in ggfls als abschlepphaken deklarieren.
Wenn es so war, würde ich erst recht Einspruch einlegen.
Denn ich montiere auf dieser Kugel meinen Fahradträger, was legal ist. Da die Fahrräder die Rückleuchten abdecken ist extra am Fahrradhalter eine zusätzlich Beleuchtung angebracht die ich auch einstecken muss.:megagrins:
Fahradträger ausleihen, montieren Bilder machen und dem Rechtsanwalt geben
Ich spreche drei Sprachen: ironisch, sarkastisch und zweideutig;-)
schrauber hat geschrieben:
Wenn es so war, würde ich erst recht Einspruch einlegen.
Denn ich montiere auf dieser Kugel meinen Fahradträger, was legal ist. Da die Fahrräder die Rückleuchten abdecken ist extra am Fahrradhalter eine zusätzlich Beleuchtung angebracht die ich auch einstecken muss.:megagrins:
Fahradträger ausleihen, montieren Bilder machen und dem Rechtsanwalt geben
Ich denke mal dann bekommst auch gleich noch einen wegen unzureichender Ladungssicherung.
Fahrradträger für AHK, logisch dass dafür die AHK zugelassen sein muss. :sonicht:
Wenn nicht, hast du ja keine AHK, sondern nur ne nicht zugelassene Kugel.
Mal ne vieleicht doofe Frage. Ist nicht alles erlaubt /Zugelassen das bei der erst Abnahme zugelassen wurde auch erlaubt ist. Oder muss ich jetzt täglich befürchten das sich an meinem Buggy was neues verbotenes befindet?
Eigentlich ja. Es wird ein Buggy gebaut und dann ne Einzelabnahme gemacht. Sämtliche technischen Details sind in den Coc-Papieren festgehalten. Leider nehmen es unsere chinesichen Freunde nicht ganz so genau.
Irgendwelche technischen Änderungen im Laufe der Jahre werden in der Regel einfach gemacht, ohne wieder neue Abnahmen dafür zu machen. Das fängt mit anderen Felgen/Reifen an und hört bei irgendwelche Schnickschnack wie Kugelkopf oder 4 Lampen aufm Dach auf.
99 % der China Karren wird mit der ollen Kugel Angeliefert.
Selbst bei den Gummibereifenten Kasperkisten 250er Kini usw.
Da würde ich mich dann auch Wehren gegen diese Zahlung.
Was ist aber ? - wenn die Kugel Verbaut war und Nachgerüstet wurde mit dem Benötigten Elektrischen Kram ? Steckdose ?
Das muß Nachträglich Eingetragen werden. Ist das nicht der Fall , sagt die :stop: , das ist nun einmal so.
Wie Gesagt ich weiss nicht ob das im obrigen Fall so Gelaufen ist.
Buggyrunner 1
Der Vorteil der Klugheit liegt darin , dass man sich Dumm stellen kann.
Als ich meinen ersten 150er Buggy in 2004 gekauft habe, war die Kugel bei Auslieferung schon abmontiert!
Sie wurde mir vom Händler einzeln übergeben mit den Worten: "Die darf im Straßenverkehr nicht montiert sein, ich geb sie Dir aber mit, weil sie zum Buggy gehört".
Es gibt auch verschiedene Threads dazu hier im Forum.
Lesen bildet
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein
Ne Spaß bei Seite - so wie Wolle es Geschrieben hat - - da war ein Händler mit Verstand .
Wenn das Teil Ilegal ist - Abschrauben und gut ist das. Ich habe schon oben Geschrieben .
Wehe hier schreibt einer , das er Erwischt wurde. Nicht Umsonst habe ich diesen Bericht hier Veröffentlicht.
Aber jeder kann das für sich selbst Entscheiden - seid ja Alt genug .
Buggyrunner 1
Der Vorteil der Klugheit liegt darin , dass man sich Dumm stellen kann.
beim typisieren von deutsch auf ösi wurde eigendlich nichts beanstandet - weder die anhängevorrichtung noch die dachscheinwerfer - nur die dachscheinwerfer musten mit fernlicht gekoppelt werden und eine eigene kontroll leucht haben in rot.
unterbodenbeleuchtung und innen im fussraum sowie den kühler in blau ist natürlich auch bei uns verboten und wird bei der begutachtung natürlich immer abmontiert. :muah:
ich war am letzten Dienstag mal beim TÜV, eigentlich wegen ner anderen Sache, hab aber gleich mal das Thema angesprochen. Daraus ist dann ein viertelstündiges Gespräch geworden.
Also:
Erstmal, einen Kugelkopf mit E-Prüfnummer, darf man Montieren ohne ihn eintragen zu müssen
ABER nur wenn eine Vorrichtung vorhanden ist an der, der Kugelkopf montiert werden kann/darf.
Allerdings ist ja das Problem das die Buggys in der Regel keine Anhängelast eingetragen haben.
Heißt auf deutsch.
Ich darf mir nen zugelassenen Kugelkopf drannschrauben aber nicht benutzen.
Es gibt dann folgende Möglichkeiten:
- Entweder muss der Hersteller bestätigen, was das Fahrzeug ziehen kann. Da wir ja alle erfahrungen mit den Chinesen haben, wissen wir das man das sehr warscheinlich vergessen kann
- Die zweite Möglichkeit wäre eine Einzelabnahme bei der die ganze geschichte im Fahrbetrieb geprüft wird. Wobei diese Variante wohl an der Bauart der Aufnahme des Kugelkopfes scheitern dürfte (Beim Kinroad 650 original bestehend aus 3 kleinen stückchen Flacheisen)
Heißt man müsste sich nen Anhängebock Anfertigen, Anfertigen lassen was dann, wenn es vernünftig gemacht ist, keine Probleme bei der Einzelabnahme geben sollte, laut Prüfer.
Das für die Nutzung einer Anhängerkupplung die entsprechende Verkabelung vorhanden sein muss, versteht sich von selbst, sonst bringt einem auch der Kugelkopf mit Prüfzeichen nichts, weil das ganze dann wieder nicht nach Vorschrift wäre.
Die letzte Möglichkeit für die, die den Kugelkopf unbedingt drann haben möchten, Können sich dieses Teil Als "Rangierkupplung/Rangiervorrichtung" eintragen lassen.
Hierfür ist weder ein E-Satz vorgeschrieben noch muss der Kugelkopf nen Prüfzeichen haben.
Diese Vorrichtung darf dann wie der Name schon sagt zum Rangieren im Schritttempo (welche mit 6km/h definiert ist) verwendet werden.
Habe dann vorhin noch mit nem Befreundeten Landwirt telefoniert. Und ihn auf sein ATV angesprochen. Der hat vorn nen Zusätzlichen Kugelkopf, ohne Prüfzeichen, ohne Verkabelung.
In den Papieren steht drinn:
Rangiervorr. vorn 6km/h Zul. wenn < 3,5xPkt.G
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Klarheit schaffen.
Rechtschreibfehler dürfen ausnahmsweise über den Hausmüll entsorgt werden.
Es gibt dann folgende Möglichkeiten:
- Entweder muss der Hersteller bestätigen, was das Fahrzeug ziehen kann. Da wir ja alle erfahrungen mit den Chinesen haben, wissen wir das man das sehr warscheinlich vergessen kann
....
Ich habe eben einfach mal die Jungs bei Kinroad bzgl. Anhängelast und Geschwindigkeit angeschrieben.
Mal sehen, ob überhaupt eine Antwort kommt....
Auf deren Homepage wird der gute after sales service ja angepriesen :megagrins:
Kinroad Webseite hat geschrieben:
Our mission is to provide you with great products and professional service before,during and after the sale. We test every product we sell and only sell products that pass our strict testing. With that in mind it is our intention to bring you exciting products that, with minimal care, will last a lifetime and bring you and your loved ones much enjoyment. Finding the balance between exceptional quality, reliability & performance at an affordable price is hard to do. It is our intention to bring you the best products, along with the best service at the best prices available.